Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für Fragen und Anmerkungen können Sie sich über unser [https://www.geoportal.hessen.de/feedback/ Kontaktformular] oder via Email mit uns in Verbindung setzen.
=Erklärung zur Barrierefreiheit=
 
 
Die Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation ist bemüht, die Internetanwendung Geoportal Hessen barrierefrei zugänglich zu machen.
 
 
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 
 
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen==
 
 
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
 
 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
 
 
==Nicht barrierefreie Inhalte==
 
 
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
 
 
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT==
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei.
 
 
*Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
 
 
*Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
 
 
*Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label.
 
 
*Online-Karten bzw. Kartendienste, diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
 
 
*Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
 
 
==Kein Anwendungsfall==
 
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
 
 
*aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
 
*ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
 
*Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
 
 
==Unverhältnismäßige Belastung==
 
 
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im Geoportal Hessen publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss.
 
 
==Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit==
 
 
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
 
 
==Feedback und Kontakt==
 
 
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser [https://www.geoportal.hessen.de/feedback/ Kontaktformular] jederzeit mit uns in Verbindung treten.
 
   
 
<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
 
<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
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<span class="address">Tel.: +49 (0)611 535-5513
 
<span class="address">Tel.: +49 (0)611 535-5513
 
<span class="address">Email: [mailto:gdi-hessen@hvbg.hessen.de gdi-hessen@hvbg.hessen.de]</span>
 
<span class="address">Email: [mailto:gdi-hessen@hvbg.hessen.de gdi-hessen@hvbg.hessen.de]</span>
 
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik==
 
 
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
 
 
<span class="address">Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik</span>
 
<span class="address">Hessisches Ministerium für Soziales und Integration</span>
 
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span>
 
 
<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span>
 
<span class="address">Landesbeauftragte für barrierefreie IT</span>
 
<span class="address">Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle</span>
 
<span class="address">Neuen Bäue 2</span>
 
<span class="address">35390 Gießen</span>
 
 
<span class="address">Telefon: +49 641 303 - 2901</span>
 
<span class="address">E-Mail: [mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]</span>
 

Version vom 15. Oktober 2020, 10:46 Uhr

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Für Fragen und Anmerkungen können Sie sich über unser Kontaktformular oder via Email mit uns in Verbindung setzen.

Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de