Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung zur Barrierefreiheit=
 
=Erklärung zur Barrierefreiheit=
   
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Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffentlichten Inhalte und Dokumente.
Die Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation ist bemüht, die Internetanwendung Geoportal Hessen barrierefrei zugänglich zu machen.
 
   
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
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Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
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unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
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hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
   
 
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen==
 
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen==
   
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
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Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
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der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
   
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Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
 
   
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==Nicht barrierefreie Inhalte==
==Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant==
 
   
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Aufgrund einer eigenen Einschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
*Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
 
   
 
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT==
 
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT==
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.
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Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
   
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Barriere:
*Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der HVBIT erfüllen (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
 
 
*Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
 
*Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
 
*Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
 
*Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
 
*Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
   
 
==Unverhältnismäßige Belastung==
*Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
 
   
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Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
*Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
 
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unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
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Teilbereich:
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Beschreibung
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*Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.
   
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==Kein Anwendungsfall==
*Online-Karten bzw. Kartendienste, diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
 
 
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
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Inhalt:
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:Beschreibung
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<ol style="list-style-type:lower-alpha">
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<li>Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT</li>
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<li>Barrierefreie Alternative</li>
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</ol>
   
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==Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit==
*Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
 
   
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Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
==Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften==
 
*aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
 
*ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
 
*Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
 
   
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==Geplante Maßnahmen==
==Unverhältnismäßige Belastung==
 
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Wir sind stetig bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestalten.
   
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Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im GeoPortal.rlp publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss.
 
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*[https://{{SERVERNAME}}/article/Leichte_Sprache/ Leichte Sprache]
   
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==Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit==
==Feedback und Kontakt==
 
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Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser [https://www.geoportal.hessen.de/feedback/ Kontaktformular] jederzeit mit uns in Verbindung treten.
 
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der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen
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sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
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Ansprechperson:
   
 
<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
 
<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span>
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==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik==
 
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik==
   
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Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
'''Hessisches Ministerium für Soziales und Integration'''
 
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zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
 
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Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
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<span class="address">Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik</span>
 
<span class="address">Hessisches Ministerium für Soziales und Integration</span>
 
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span>
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<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span>
 
<span class="address">Landesbeauftragte für barrierefreie IT</span>
 
<span class="address">Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle</span>
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<span class="address">Neuen Bäue 2</span>
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<span class="address">35390 Gießen</span>
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<span class="address">Telefon: +49 641 303 - 2901</span>
 
<span class="address">E-Mail: [mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]</span>
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[[Media:Erklärung_Barrierefreiheit.pdf|Die Erklärung zu Barrierefreiheit als Download]] (PDF / 28 KB)
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
 
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
 
Neuen Bäue 2
 
35390 Gießen
 
Telefon: +49 641 303 - 2901
 
E-Mail: [mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]
 

Version vom 23. März 2021, 15:29 Uhr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffentlichten Inhalte und Dokumente.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund einer eigenen Einschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
  • Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
  • Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
  • Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde. Teilbereich: Beschreibung

  • Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT. Inhalt:

Beschreibung
  1. Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
  2. Barrierefreie Alternative

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.

Geplante Maßnahmen

Wir sind stetig bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestalten.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Ansprechperson:

Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de


Die Erklärung zu Barrierefreiheit als Download (PDF / 28 KB)