INSPIRE Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen

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===INSPIRE-Monitoring und Reporting===
 
   
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==INSPIRE-Monitoring und Reporting==
 
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.
 
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.
   
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Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:
 
Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:
   
"Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung."
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Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.
   
 
Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.
 
Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.
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Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:
 
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:
   
"(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind."
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(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind.
   
 
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[https://www.gdi-de.org/SharedDocs/Downloads/DE/GDI-DE/Handlungsempfehlung_v2_0_2_Identifizierung_relevanter_Geodaten.html Handlungsempfehlung] zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE
 
[https://www.gdi-de.org/SharedDocs/Downloads/DE/GDI-DE/Handlungsempfehlung_v2_0_2_Identifizierung_relevanter_Geodaten.html Handlungsempfehlung] zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE
   
===Monitoring 2019===
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===Monitoring 2020===
 
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.
 
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.
   
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'''Zeitplan'''
 
'''Zeitplan'''
   
*22.10.2019 Aufruf zum Monitoring 2019
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*02.11.2020 Aufruf zum Monitoring 2020
*28.11.2019 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal (vorverlegt, ehemals 15.12.2019)
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*01.12.2020 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal
*31.03.2020 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU
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*31.03.2021 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU
   
 
'''Auswertung'''
 
'''Auswertung'''
   
Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Insgesamt werden, ebenso wie 2018, 235 Datensätze gemeldet. Die 2018 gemeldeten Versorger sind im Berichtsjahr 2019 aufgrund des neuen Verfahrens nicht enthalten. Demgegenüber gibt es einen Zuwachs der Meldungen der Kommunen.
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Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es werden 273 Datensätze gemeldet. Insgesamt ist somit eine Steigerung in der Gesamtanzahl der gemeldeten Datensätze erkennbar.
   
[[Datei:Verteilung 2019 745.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/5/5a/Verteilung 2019 745.png|alt=Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019 ]]
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[[Datei:Moni_2020.PNG|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/5/54/Moni_2020.PNG|alt=Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2015 - 2020]]
   
Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019
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Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2015 - 2020
   
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Während der Anteil der Meldungen aus der Landesverwaltung weitestgehend konstant bleibt, resultiert die steigende Gesamtanzahl aus den zunehmenden Meldungen der kommunalen Verwaltung.
Wesentliche Bestandteile des hessischen Monitoring-Ergebnisses sind erneut die Meldungen der Kommunen, während der Anteil der Landesverwaltung in etwa konstant bleibt.
 
   
Nach Abbildung 2 liegen für alle 235 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor. In der Regel wird ein Geodatensatz über einen Darstellungsdienst und einen Downloaddienst bereitgestellt.
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Nach Abbildung 2 liegen für alle 273 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor.
   
[[Datei:Umsetzung 2019 550.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/7/78/Umsetzung 2019 550.png|alt=Stand der Umsetzung 2019 ]]
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[[Datei:Moni_2_2020.PNG|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/b/b5/Moni_2_2020.PNG|alt=Stand der Umsetzung 2020]]
   
Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2019
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Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2020
   
Die hohe Anzahl von 583 Darstellungsdiensten geht auf einen bekannten wieder aufgetretenen Fehler zurück. Die Zugänglichkeit der Datensätze über Downloaddienste ist etwas geringer als im Vorjahr.
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Die Anzahl von 851 Darstellungsdiensten geht auf unterschiedliche Entscheidungen der datenhaltenden Stellen zurück, die Datensätze in einer niedrigeren Granularität bereit zu stellen als die dazugehörigen Dienste.
   
Die Ergebnisse des Monitorings 2019 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Das Monitoring 2019 wird aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des neuen Verfahrens als Übergangsphase („transition period“) oder Testjahr bezeichnet. Die Beseitigung bestehender Defizite durch die geodatenhaltenden Stellen ist mit Blick auf zukünftige Prüfungen der INSPIRE-Umsetzung durch die Europäische Kommission dringend geboten.
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Die Ergebnisse für das Monitoring 2020 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Handlungsbedarf ergibt sich vor allem hinsichtlich der Erfüllung der INSPIRE-Datenmodelle für die Datensätze, die unter die Themen der Anlagen 1, 2 und 3 HVGG fallen.
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Das gemeinsam ausgerichtete Wirken an der Qualität der Meldung und der Optimierung des Ablaufes ist eine kontinuierliche Aufgabe im Prozess der INSPIRE-Umsetzung. Der hohe Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der INSPIRE-Anforderungen und der Behebung von Mängeln besteht daher weiterhin.
   
 
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[[Media:Qualitaetssicherung Massnahmenkatalog v2.1 end.pdf|Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)]]
[[Media:Anschreiben Terminaenderung Kopfstellen Monitoring 2019 final.pdf|Anschreiben Terminänderung zum Monitoring 2019 (PDF / 74 KB)]]
 
   
 
'''Monitoring-Archiv'''
[[Media:Anschreiben Kopfstellen Monitoring 2019 final.pdf|Aufruf zum Monitoring 2019 (PDF / 150 KB)]]
 
   
[[Media:Qualitaetssicherung Massnahmenkatalog v2.1 end.pdf|Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)]]
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[[Media:Monitoring2020.pdf|Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)]]
   
[[Media:Ergebnis Monitoring 2019.pdf|Ergebnis Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)]]
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[[Media:Monitoring2019.pdf|Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)]]
   
===Monitoring-Archiv===
 
 
[[Media:Monitoring2018.pdf|Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)]]
 
[[Media:Monitoring2018.pdf|Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)]]
   

Version vom 20. Januar 2022, 08:13 Uhr

Logo INSPIRE Ananas

INSPIRE Überblick

INSPIRE Was ist zu tun?

INSPIRE Zeitplan

INSPIRE Recht

Seite zuletzt geändert 19.01.2022

INSPIRE-Monitoring und Reporting

Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.

Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:

Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.

Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.

Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:

(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind.

Links:

Monitoring und Reporting bei der GDI-DE

Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE

Monitoring 2020

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.

In diesem Zuge werden auch weitere Anforderungen an die Metadaten gestellt. So ist für Geodatensätze von regionaler (z. B. Bundesland) oder nationaler (z. B. Staat) Bedeutung zusätzlich das Schlüsselwort „Regional“ oder „National“ gemäß „spatial scope“-Codeliste in den Metadaten einzutragen. Der für kommunale Geodatensätze überwiegend zutreffende Eintrag „Lokal“ ist hingegen freiwillig.

Datenanbieter, die das Metadateninformationssystem des Geoportal Hessen nutzen, können diese Schlüsselworte in Kürze im entsprechenden Administrationsmenü auswählen.

Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.

Zeitplan

  • 02.11.2020 Aufruf zum Monitoring 2020
  • 01.12.2020 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal
  • 31.03.2021 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU

Auswertung

Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es werden 273 Datensätze gemeldet. Insgesamt ist somit eine Steigerung in der Gesamtanzahl der gemeldeten Datensätze erkennbar.

Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2015 - 2020

Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2015 - 2020

Während der Anteil der Meldungen aus der Landesverwaltung weitestgehend konstant bleibt, resultiert die steigende Gesamtanzahl aus den zunehmenden Meldungen der kommunalen Verwaltung.

Nach Abbildung 2 liegen für alle 273 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor.

Stand der Umsetzung 2020

Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2020

Die Anzahl von 851 Darstellungsdiensten geht auf unterschiedliche Entscheidungen der datenhaltenden Stellen zurück, die Datensätze in einer niedrigeren Granularität bereit zu stellen als die dazugehörigen Dienste.

Die Ergebnisse für das Monitoring 2020 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Handlungsbedarf ergibt sich vor allem hinsichtlich der Erfüllung der INSPIRE-Datenmodelle für die Datensätze, die unter die Themen der Anlagen 1, 2 und 3 HVGG fallen. Das gemeinsam ausgerichtete Wirken an der Qualität der Meldung und der Optimierung des Ablaufes ist eine kontinuierliche Aufgabe im Prozess der INSPIRE-Umsetzung. Der hohe Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der INSPIRE-Anforderungen und der Behebung von Mängeln besteht daher weiterhin.

Links

Anleitung der EU zu spatial scope

INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich

Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...

Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...

Downloads

Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)

Monitoring-Archiv

Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)

Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)

Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)

Monitoring 2017 (PDF / 88 KB)

Monitoring 2016 (PDF / 69 KB)

Monitoring 2015 (PDF / 71 KB)

Monitoring 2014 (PDF / 103 KB)