Herstellung v. Nahrungsmitteln aus pflanzlichen Rohstoffen
ANLAGENBEZEICHNUNG
Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittelkonserven aus pflanzl. Rohstoffen >= 300 t/d Konserven oder >=600 t/d Konserven je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist
Herstellung v. Nahrungsmitteln aus pflanzlichen Rohstoffen
ANLAGENBEZEICHNUNG
Herst. von Sauerkraut mit einer Produktionskapazität von 300 t Sauerkraut oder mehr je Tag oder 600 t Sauerkraut oder mehr je Tag, sofern die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr in Betrieb ist
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag durch physikalisch-chemische Behandlung
ANLAGENBEZEICHNUNG
Anlagen zur chemischen Behandlung, insbesondere zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung, Kalzinierung, Neutralisation oder Oxidation, von gefährlichen Abfällen, mit einer Durchsatzkapazität von >= 10 t/d
Schmelzen von Nichteisenmet., einschl. Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprod. u. Betrieb von Gießereien, die Nichteisen-Metallgussprodukte herstellen, mit Schmelzkap.von mehr als 4 t/d bei Blei u. Kadmium o. 20 t/d bei allen anderen Metallen
ANLAGENBEZEICHNUNG
Gießereien für Nichteisenmetalle mit einer Verarbeitungskapazität an Flüssigmetall von >= 4 t/d bei Blei und Cadmium oder >= 20 t/d bei sonstigen Nichteisenmetallen
Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t Abfall pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t, mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle
Verwertung oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag durch biologische Behandlung
ANLAGENBEZEICHNUNG
Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.6.3 erfasst, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von >= 50 t/d
Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag durch Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten
ANLAGENBEZEICHNUNG
Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen nach Nr. 8.1 bis 8.10, mit einer Durchsatzkapazität von gefährlichen Abfällen von >= 10 t/d