ANLAGENBEZEICHNUNG
Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgen. Anlagen nach Nr. 8.1 bis 8.10, mit einer Durchsatzkap. von n. gefährl. bfällen, soweit diese für die Verbrennung o. Mitverbrennung vorbehandelt werden o. es sich um Schlacken o. Aschen handelt, von >=50 t/d