legalFoundationDocument
Bodendenkmal nach § 2 Abs. 2 HDSchG. Im Umkreis von 300 m ist mit Bodendenkmälern zu rechnen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE, Schloss Biebrich/Ostflügel, 65203 Wiesbaden