baudenkmal.LFDH01002000047404

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Stattlicher Landhausbau oberhalb der Darmstädter Straße, 1906 von Heinrich Metzendorf konzipiert im Auftrag von Franz Bahner, dem Sohn eines Silberwarenfabrikanten und Bruder des bekannten Malers Hermann Bahner (vgl. Roonstr. 5). Metzendorf erstellte in einem großen, bis an die Darmstädter Straße reichenden Parkgelände einen zweigeschossigen Sandsteinbau mit Satteldach, das nach Osten einen malerischen Schopfwalm trägt und ursprünglich bemalte Ortgänge aufwies. Die Südostkante des Hauses ist abgerundet, mit jeweils drei hohen Fenstern versehen; nach Osten öffnet sich der Bau mit zwei Loggien, die untere von einem Bogen überspannt, die obere rechteckig. An der Südseite eingeschossiger Anbau mit Terrasse und kunstvoller Brüstung, nach Westen eine den Eingang schützende Vorhalle mit Pultdach auf drei individuell ausgebildeten Sandsteinstützen. Die Fenster teilweise mit ornamentalen Vergitterungen, in den verschieferten Giebeln mit hölzernen Klappläden. Im Dach, das durch eine für Metzendorf seltene Mönch-Nonne-Deckung auffällt, kleine Schleppgaupen. Entlang der Straße Sandsteinmauer, ursprünglich mit Staketenzaun, außerdem eine mit einem Satteldach überspannte Durchfahrt.

Zum Anwesen gehörte auch eine erst 1911 erbaute Autogarage (s. Roonstr. 4), vermutlich die erste Bensheims. Zu diesem Zeitpunkt war Franz Bahner bereits nach Düsseldorf verzogen und hatte die Villa vermutlich vermietet. Nach zweifachem Besitzerwechsel gelangte die Villa 1921 an den Ingenieur Fritz Hallwachs aus Saarbrücken.

Die Villa Bahner gehört zu den stattlichsten Wohnhäusern Metzendorfs. In ihr verdeutlicht sich symptomatisch die Intention des ideenreichen Architekten, traditionelles Bauen mit reformerischen, modernen Ansätzen zu verknüpfen. Sie tritt vor allem durch ihre differenzierte künstlerisch-handwerkliche Gestaltung aus dem reichen Werk des Architekten hervor.

 

siteDesignation
baudenkmal
siteName
Bergstraße, Landkreis_Bensheim_Bensheim_Gerhart-Hauptmann-Straße 6
siteProtectionClassification
cultural
designationLegalDefinition
kulturdenkmalHE
z
2