In einem spitzen Winkel einander zugeordnetes Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude als Teil einer von der Straße zurückliegenden Hofanlage. Das Wohnhaus ein Rähmbau, der für die Bauzeit ungewöhnlich keinen Geschossversprung mehr aufweist und nur durch einfach Streben ausgesteift ist. Neben der Rähminschrift mit Datierung auf das Jahr 1819 eine weitere Inschrift auf dem Türsturz, über dem sich ein Oberlicht befindet. Das etwa zeitgleich errichtete, im Erdgeschoss in Ziegelstein erneuerte Wirtschaftsgebäude ist durch eine überdachte Außentreppe im Obergeschoss erschlossen.