Giebelständiges Wohnhaus, das zwischen einem dreistöckigen und einem traufständigen Nachbarn eine wichtige Stellung in der geschlossenen Straßenrandbebauung einnimmt. Die unter der Putzfassade verborgene Fachwerkkonstruktion ist an der Giebelseite als Rähm-, an den Traufseiten wohl als Ständerkonstruktion ausgebildet. Als Bauzeit ist das 18. Jh.anzunehmen.