Die dritte Verbindung (s. Nrn. 010 u. 032) zwischen den Bahnlinien durch Lahn- und Maintal (s. Nrn. 017 u. 001) erfolgte zunächst von Norden her auf der Grundlage eines preußischen Gesetzes (1888). Dabei war an den durch Erzabbau im mittleren Lahngebiet zukünftig verstärkten Güterverkehr gedacht. Wenn auch unmittelbar nach Eröffnung der "Homburger Bahn" (1860; s. Nr. 015) erste Überlegungen für eine Teilstrecke von Süden nach Usingen für Holztransporte aus dem Hintertaunus bis 1863/65 zurückreichen, kam diese erste eine Generation später zustande. Das zwischen beiden Abschnitten fehlende Teilstück bat noch länger auf sich warten lassen und wurde erst auf Initiative von 32 Gemeinden des Weiltals nach der Jahrhundertwende realisiert. Fehlender Holztransport, endender Erzabbau und der völlige Rückgang des Personenverkehrs ab 1955 minderten die Bedeutung dieser Taunusquerbahn, führten zu abschnittweiser Stilllegung, schließlich zwischen Weilmünster und Grävenwiesbach zum Abbau, der landschaftlich reizvollen, allerdings erst ab Grävenwiesbach erhaltenswerten Strecke - Jenseits der untertunnelten Lahnberge folgte das Gleis südwärts den engen Tälern von Weil und Wiesbach, weicht hinter dem kleinen Knotenpunkt Grävenwiesbach (s. Nr. 107) dem Hartküppel (367 m) aus, um in vielen Kurven ostwärts entlang dem Steinkrotzenbach bei Wilhelmsdorf eine absolute Höhe von 400 Metern zu erreichen (maximale Steigung 1:40). Hier überwindet die Strecke die Wasserscheide zwischen Weil und Usa, fällt danach ins Usinger Becken ab, nutzt zwischen Graueberg (456 m) und Gickelsburg (471 m) das Köpperner Tal als Einschnitt zum Überwinden des Taunuskamms, um nach Friedrichsdorf und schließlich in letztem Bogen nach Bad Homburg zu gelangen.
Die dritte Verbindung (s. Nrn. 010 u. 032) zwischen den Bahnlinien durch Lahn- und Maintal (s. Nrn. 017 u. 001) erfolgte zunächst von Norden her auf der Grundlage eines preußischen Gesetzes (1888). Dabei war an den durch Erzabbau im mittleren Lahngebiet zukünftig verstärkten Güterverkehr gedacht. Wenn auch unmittelbar nach Eröffnung der "Homburger Bahn" (1860; s. Nr. 015) erste Überlegungen für eine Teilstrecke von Süden nach Usingen für Holztransporte aus dem Hintertaunus bis 1863/65 zurückreichen, kam diese erste eine Generation später zustande. Das zwischen beiden Abschnitten fehlende Teilstück bat noch länger auf sich warten lassen und wurde erst auf Initiative von 32 Gemeinden des Weiltals nach der Jahrhundertwende realisiert. Fehlender Holztransport, endender Erzabbau und der völlige Rückgang des Personenverkehrs ab 1955 minderten die Bedeutung dieser Taunusquerbahn, führten zu abschnittweiser Stilllegung, schließlich zwischen Weilmünster und Grävenwiesbach zum Abbau, der landschaftlich reizvollen, allerdings erst ab Grävenwiesbach erhaltenswerten Strecke - Jenseits der untertunnelten Lahnberge folgte das Gleis südwärts den engen Tälern von Weil und Wiesbach, weicht hinter dem kleinen Knotenpunkt Grävenwiesbach (s. Nr. 107) dem Hartküppel (367 m) aus, um in vielen Kurven ostwärts entlang dem Steinkrotzenbach bei Wilhelmsdorf eine absolute Höhe von 400 Metern zu erreichen (maximale Steigung 1:40). Hier überwindet die Strecke die Wasserscheide zwischen Weil und Usa, fällt danach ins Usinger Becken ab, nutzt zwischen Graueberg (456 m) und Gickelsburg (471 m) das Köpperner Tal als Einschnitt zum Überwinden des Taunuskamms, um nach Friedrichsdorf und schließlich in letztem Bogen nach Bad Homburg zu gelangen.
Die Gesamtanlage Alt Dillingen umfasst den Kernbestand der 1804 gegründeten und als planmäßiges Straßendorf angelegten Kolonistensiedlung. Ausgangspunkt der Bautätigkeit war der Kreuzungsbereich an der nach dem Weißen Turm des Homburger Schlosses ausgerichteten Siedlungsstraße (Dillinger Straße) mit dem von Friedrichsdorf in direkter Linie in die frühere Seulberger-Erlenbacher Mark führenden Weg. Direkt an der Flur/Waldgrenze angelegt ist der Dorffriedhof (Taunusstraße mit Fortsetzung Steinerne Gasse). Die Häuser Nr. 37 und Nr. 38/40 sind bauinschriftlich auf das Gründungsjahr datiert. Letzteres nennt außerdem die aus der Vogelsberger Heimat mitgebrachten Zimmerleute, die hier eine in Form und Dekor ihnen geläufige, auf Kreisgebiet ansonsten unübliche Fachwerksprache aufleben ließen. Zusammen mit den beiden anderen, wenig später errichteten Eckhäusern Nr. 33/35 und Nr. 36 setzten sie nicht nur die Normen für die Bauform der Wohnhäuser, sondern auch für die weitere bauliche Belegung der Siedlungsplätze: Typisch ist dabei die Traufständigkeit der durchweg zweigeschossigen Wohnhäuser mit straßenseitiger Erschließung, wobei die nördlichen Bauten aufgrund der in Hanglage markant auftretenden Kellersockel Freitreppen aufweisen. In den Hofräumen ursprünglich freistehend platziert – wie etwa bei Nr. 36, Nr. 37 und Nr. 40 noch ersichtlich – waren die ebenfalls in Fachwerk erstellten, landwirtschaftlich genutzten Nebengebäude. In landesgeschichtlicher Hinsicht interessant sind darüberhinaus die Gebäude Nr. 41/43 und Nr. 45 (mit zweigeschossig ausgebautem Dachraum), die Bestandteile des von der Landgräfin Elizabeth (1770-1840) von Hessen-Homburg gegründeten Mustergutes bzw. Schafhofes waren. Zu diesen Wohnbauten gehörte ein von Nebengebäuden umschlossener Hof mit Garten und ein am unteren Ende der Grundstücke angelegter Teich. Von der Umfassungsmauer herrühren könnte ein sich auf der Grundstücksgrenze zu Nr. 47 bewegender, aus Bruchsteinen bestehender Zug.
Die Gesamtanlage Alt Köppern umfasst einen wesentlichen Bereich des entlang der Köpperner Straße angesiedelten, zwischen Kirche und altem Schulhaus sich erstreckenden, historischen Dorfkerns. Ebenfalls dazugerechnet werden Teile der Bebauung an den von der Hauptstraße abgehenden Seitenarmen Mühl- und Schulstraße. Eine natürliche Entwicklungsgrenze für den Ort stellte der im Westen vorbeifließende Erlenbach dar, der vor dem Brückenbau von 1826 durch eine Furt passierbar war. Das Feuchtgebiet und der Verlauf der alten Landstraße bestimmte auch die Bausituation im Vorfeld der Kirche. Dicht am Verkehrsweg lagen die Liegenschaften Köpperner Straße 76 bis Nr. 80 (dieses im Kern wohl barock mit einem für Köppern ungewöhnlichen Mansarddach), wohingegen die gegenüberliegende Seite bis Mühlstraße 1 („Betzenloch“) unbebaut war. Der Ort stellt ein unregelmäßig gewachsenes Straßendorf mit etlichen Nebenarmen dar, dessen Umriss weitgehend von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der an den Kommunikationswegen beteiligten Liegenschaften bestimmt wird. Grenzbildende Funktion hatte im westlichen und südwestlichen Dorfbereich streckenweise auch der Mühlgraben gehabt. Sein Verlauf ist, wenngleich durch neuere Überbauung gestört bzw. durch Straßenbau aufgehoben, im Ortsplan nach wie vor erkennbar. Von Einfluss auf die Dorfstruktur waren außerdem die am Rand angesiedelten Mühlen (Köhler-, Wagner- und Wolfsmühle wie auch die Lebeaumühle), die über die von der Hauptstraße abgehenden Seitenarme erschlossen wurden. So über die Mühlstraße einerseits und andererseits über Kiehl- und Schulstraße, welche des Weiteren Verbindungen in Richtung Rodheim bzw. Burgholzhausen darstellten.
Das innerörtliche Zentrum wurde vom Markt gebildet, der zwischen Nr. 87 und dem Pfarrhaus Nr. 101 als schwach platzartige Erweiterung wahrgenommen wird. Auf ihm stand seit der Mitte des 18. Jahrhunderts ein freistehendes, ursprünglich mit straßenseitiger Außentreppe versehenes Gebäude aus der Zeit um 1750, das als Rathaus und Schule genutzt wurde. 1845 wurde dieses, nach Auflassung des um die Kirche gelegenen Gottesackers, durch den unter Bauleitung von Jakob Westerfeld erstellten, spätklassizistischen Neubau Nr. 94 abgelöst und im Jahr 1905, anlässlich der Neupflasterung der Bezirksstraße zusammen mit der dazugehörigen Scheune (Grundstück Köpperner Straße 95) abgebrochen. Auch die Kirche selbst, ein Barockbau von 1727-31, hatte offenbar einen auf der gegenüberliegenden Straßenseite, vor Nr. 89 gestandenen, spätmittelalterlichen Vorgänger gehabt. Fixpunkt am östlichen Dorfausgang ist das an der dort leicht ansteigenden Hauptstraße und inmitten kleinteiliger Bebauung im 18. Jahrhundert erbaute, ältere Schulhaus (Nr. 111)
Die Bausubstanz im Bereich der Gesamtanlage entstammt weitgehend der dem Dreißigjährigen Krieg folgenden Wiederaufbauphase bzw. vorwiegend dem frühen 18. Jahrhundert, durchsetzt von Ergänzungen des 19. Jahrhunderts und einigen wenigen Ersatzbauten des 20. Jahrhunderts. Das Erscheinungsbild der Hauptstraße wird durch die Abfolge zumeist giebelständiger, in Volumen und Zuschnitt sich entsprechenden Fachwerkgebäuden – allesamt Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Anwesen – bestimmt. Dahingegen fallen die ebenfalls in Fachwerk erstellten Wohnbauten an den Seitenarmen Mühl- und Schulstraße wesentlich bescheidener aus. Zu diesen ressortierten ehemals, wenn überhaupt, lediglich Nebenbauten zur Kleintierhaltung.
Die Anlage des „Nouveau village“ war entlang der Landstraße Kirdorf-Köppern, beginnend im Kreuzungsbereich mit der Höhenstraße, erfolgt. In ihrem ersten, leicht nach Nordosten abfallenden Abschnitt ist eine Anzahl von Siedlerhäuschen des frühen 18. Jahrhunderts erhalten geblieben (Nrn. 27, 32, 34, 35, 36, 37, 41, 44, 48, 52). Mit diesen kleinvolumigen, giebelständigen, in schlichtem Fachwerk erstellten Wohnbauten, zu denen ursprünglich diverse Nebengebäude u.a. zur Kleinviehhaltung und, wie heute noch gut ersichtlich, jeweils ein langgezogener Nutzgarten ressortierten, wurde die eigentliche Besiedlung des vom Landesherrn Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg (1633-1708) zur Verfügung gestellten Baugrundes eingeleitet. Die ersten Hugenotten, die sich ab 1687 auf dem Gebiet des späteren Friedrichsdorf einfanden, hatten sich zunächst mit einfachen Hütten begnügt. Die provisorischen Behausungen spiegelten möglicherweise ihre abwartende Haltung hinsichtlich der politischen Entwicklung im Mutterland Frankreich wie auch der noch nicht abschätzbaren existenziellen Möglichkeiten in der Landgrafschaft Hessen-Homburg wider. Ausschlaggebend für den Bau fester Häuser war eine Anordnung des Landgrafen. Durch die Ableistung des Treueeides am 23. Januar 1700 wurde die Aufnahme der Hugenotten in den Untertanenverband vollzogen, womit die ihnen zugesicherten Privilegien in Kraft traten.
Im weiteren Verlauf der Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße sind Wohnhäuser von stattlicherem Volumen sowie eine mächtige Scheune erhalten (Nrn. 62, 66, 70), an denen sich der in dritter Generation bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts bereits erzielte, wirtschaftliche Erfolg im Hugenottendorf ablesen lässt. Mit ihnen sind Bautypen vertreten, die in der Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße dann vorherrschend sind. Auffallend in diesem Bereich ist das bausubstantiell weitgehend geräumte und ersatzweise bebaute Areal von Nr. 54, auf dem mit der Hutfabrik L. F. Rousselet eines der seit dem 19. Jahrhundert die Innenstadt mitprägenden Unternehmen gestanden hatte.
Die Gesamtanlage Obere Hugenottenstraße endet an einem Stadtbereich, der durch das Aufbrechen der historischen Siedlungsstruktur und durch eine aus der lokalen Bautradition fallende Architekturlandschaft geprägt ist. Ziel der in den 1960er Jahren eingesetzten städtebaulichen Maßnahmen war die Sanierung des Altstadtgebietes sowie eine verkehrstechnische Korrektur im Stadtkern gewesen. Als Friedrichsdorf 1972 Hauptsitz der damals neu geschaffenen kommunalen Einheit geworden war, entstand zudem das Bedürfnis, der Mittelpunktfunktion auch baulich Ausdruck zu verleihen. Resultat dessen war die Schaffung eines innerörtlichen Zentrums und der Bau des neuen Rathauses (Hugenottenstraße 55, erbaut 1971-73 nach Entfernung des Schulhauses von 1875 und Räumung zweier Areale, Nr. 49 und Nr. 51, mit damals noch bestehender Ursprungsbebauung). Seit dem Jahr 2000 wird auch das ehemalige Pfarrhaus (Hugenottenstraße 57) als zusätzliche Außenstelle des Rathauses genutzt. Der kernsanierte klassizistische Bau geht auf einen Entwurf des Architekten Rudolf Burnitz zurück und wurde im Zusammenhang mit der neuen französisch-reformierten Kirche (Hugenottenstraße 92) geplant, jedoch erst nach deren Fertigstellung errichtet und war Teil einer Hofreite. Anstelle der Liegenschaften Hugenottenstraße 72 (Gasthaus „Zum Löwen“, Abbruch 1967), Nr. 74 (als zweites Rathaus genutzt, Abbruch 1973), Nr. 76 (Abbruch 1966) entstand der Landgrafenplatz (1984 geschmückt mit der Landgrafensäule und, um der eingetretenen Leere entgegenzuwirken, 1986 bestückt mit einem Pseudofachwerkbau). Gleichzeitig wurde ein ehemals unscheinbares Gässchen zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße aufgeweitet. Im Zuge der Flächensanierung entfielen außerdem die Hofreiten bis und mit Nr. 84, an deren Stelle sich die aus dem Straßenraum zurückversetzten, vielgeschossigen Flachdachbauten erheben (Nr. 82/84). Im Gegenüber zu dem auch als Markt fungierenden Platz entfaltete sich zwischen Bahn- und Prof. Wagner-Straße ein (noch) anhaltender Trend zur Modernisierung bzw. Neubebauung (Nr. 56-73). Zwischen den Häusern Nr. 69 und 71 wurde im Jahr 2001 eines der auf Stadtgebiet ehemals zahlreich vorhanden gewesenen „Gängelchen“ – in den rückwärtigen Bereichen der Hauptstraße versteckt verlaufende Kommunikationswege – wiederbelebt.
Die Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße umfasst einen Stadtteil entlang der Hauptader ("Straße durch Friedrichsdorf") wie auch entlang der entwicklungsgeschichtlich dazu gehörenden Taunusstraße (Kirchhofweg). Dieser Bereich setzt jenseits des Landgrafenplatzes und der in seinem Umfeld entstandenen Neubebauung an und erstreckt sich nach Osten hin in Richtung Färberstraße.
Die Bebauung hatte ursprünglich fast durchgehend aus Hofreiten mit straßenseitig giebel- bzw. traufständigen Wohnhäusern bestanden. Diese Situation ist insbesondere in dem nach Osten auslaufenden Abschnitt der Hauptstraße aufgrund unterschiedlich motivierter Abbrüche nicht mehr gegeben. An der südlichen Seite ist mit der 1964 erfolgten Entfernung des traufständigen Hauses (alte) Nr. 119 eine auffallende Lücke zu verzeichnen, welche die Sicht auf das als Schulhaus wieder in Gebrauch genommene, ehemals zum Institut Garnier gehörende Gebäude freigibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite hingegen verschwand zwischen den Nummern 110 und 124 mit Ausnahme des als historischer Solitär erhalten gebliebenen Wohnhauses Nr. 120 (ehemals Teil einer größeren Hofanlage) die gesamte historische Bausubstanz (darunter auch Nr.114, städtisches Hirten-, Wachhaus und Freibank). Die beidseitig der neu eingeschnittenen Talstraße erstellte Neubaulandschaft, die bis in die Hugenottenstraße hinein Wirkung zeigt, wurde zur Hauptsache durch die Räumung ehemaliger Fabrikareale - industrielle Expansion des 19. Jahrhunderts - möglich gemacht. So zum einen mit der Gerberei Rousselet / Friedrichsdorfer Lederfabrik (alte Nr. 116, 118) und dem Gelände der Haller'schen Nudelfabrik, das sich im Hintergrund der dazugehörigen Liegenschaften Hugenottenstraße 100 (Kontorbau von 1930) und dem nicht mehr vorhandenen Wohnhaus des Firmengründers (Nr. 102) sowie Nr. 104 auf einer Gesamtfläche von 9000 m² bis zur Fabrikantenvilla (Taunusstraße 17) erstrecke.
Der Baubestand dieser Gesamtanlage entstammt vornehmlich dem 18. Jahrhundert Friedrichdorf war durch das Erblühen der im Verlagsystem organisierten Textilmanufakturen zum reichsten Amtsdorf aufgestiegen, hatte 1771 Stadtrechte erworben und wandelte aufgrund dessen sein Bild hin zu einem seinen Wohlstand und Status spiegelnden Ort. Viele Gebäude erhielten nun bauaufwendige und auf Repräsentation bedachte Mansardendächer. Eingeschossige Wohnhäuser wurden (wie z. B. Nr. 93) aufgestockt oder durch stattlichere Häuser ersetzt, wobei zumeist gleichzeitig die Neubebauung der Höfe mit Nebengebäuden und Scheune für die im Nebenerwerb betriebene Landwirtschaft erfolgte (Nr. 98 als Beispiel für eine Hofanlage; Nr. 62, 96 (umgebaut) und 101 als Beispiele barocker Scheunen). Der Verbund der Scheunenrückwände zeigte jeweils die Bebauungsgrenze an. Reste dieser Siedlungsstruktur lassen sich noch deutlich erkennen z.B. hinter den Liegenschaften Hugenottenstraße 98-108. Aus der Blütezeit der Strumpfwirkerei und Flanellherstellung erhalten haben sich zudem 45 Wohnhäuser mit Färberhäuschen ( u. a. Nr. 85, 91, 98, 104, 106), letzte Zeugen der nachweislich auf mindestens jeder vierten Hofreite einst vorhanden gewesenen Gewerbebauten. Neben den giebelständigen Wohnhäusern tritt im 18. Jahrhundert gleichzeitig auch der traufständige Typ mit integrierter Tordurchfahrt auf, der sowohl in einem Guss errichtet sein kann (Nr. 79, 108), oder aber durch den Anbau eines die Einfahrt aufnehmenden Baugliedes auf diesen Stand gebracht wurde. Beide Möglichkeiten werden ins 19. Jahrhundert hinein tradiert, so z. B. mit Nr. 70 und dem Neubau Nr. 97 wie auch mit den in diesem Sinn damals neu hergerichteten Wohnhäusern (Nr. 88 mit einem in der Einfahrt angebrachten Baustein "F.St.1840", und Nr. 90).
Eingestreut ins Umfeld der die Hauptstraße säumenden Bebauung waren seit frühester Zeit die Schule (Nr. 99 mit Nachfolgebau Nr. 94) und die Kirche (Nr. 92)
Einzige Seitenstraße im Bereich der Gesamtanlage Untere Hugenottenstraße ist die Taunusstraße, an der sich im 18. Jahrhundert beidseitig kleine Hofreiten mit in Fachwerk errichteten Wohnhäusern angesiedelt hatten, wie sie mit Nr. 4 und 8 noch vertreten sind.
Die Gesamtanlage Alt Burgholzhausen umfasst den mittelalterlichen Siedlungskern und die nach Schleifung der Ortsbefestigung darüber hinaus entstandene Dorferweiterung des 18. Jahrhunderts. Der Verlauf der Grenze folgt im Norden zunächst der Rodheimer Straße, springt dann bei der Liegenschaft Haingrabengasse 28 nach Westen zurück und zieht von dort parallel zur Haingasse auf den Grundstücksgrenzen der Anwesen Haingasse/Haingrabengasse nach Süden, um beim Anwesen Haingasse 28 nach Osten zu wechseln. Des Weiteren umfährt er den katholischen Friedhof, die katholische Kirche nebst Anger und die Hofanlage Königsteiner Straße 2. Von dort führt er entlang der Straße Alt Burgholzhausen nach Norden, stößt hinter den Häusern Nr. 8 und Nr. 10 auf die ursprünglich einseitig bebaute Zeil und folgt dieser Gasse bis zur Königsteiner Straße. Im Westen des Ortes werden im Folgenden der ehemalige Mühlgraben der Bornmühle und die Grundstücke der Anwesen Alt Burgholzhausen Nr. 36-44 richtungsweisend.
Burgholzhausen wurde vermutlich im ausgehenden 14. Jahrhundert zum befestigten Ort. Die natürliche Gegebenheit des steil abfallenden Hanges nutzend, diente zwischen dem (mittlerweile aufgehobenen) Mühlraben der Bornmühle und dem Siedlungshügel ein Hain mit Palisade der Sicherheit. Im Norden und Osten hingegen legten sich zwei Gräben nebst dazwischen angepflanztem Hain schützend um das Dorf. Hinter dem Gebück verlief ein schmaler Wächtergang, „Kur“ genannt, von dem ein Überbleibsel zwischen den Anwesen Alt Burgholzhausen Nr. 4 und Nr. 6 vorhanden ist. Der innere Haingraben wurde um 1714 zugeschüttet und als „Neue Gasse“ zur Bebauung freigegeben. Bereits zuvor waren entlang des Wächtergangs, das heißt an der innerörtlichen Seite der nunmehrigen Haingasse kleine Häuser errichtet worden. Unter diesen wurde hinsichtlich der baldigen Fertigstellung der neuen katholischen Kirche (Wiederaufnahme der Bauarbeiten 1717) von herrschaftlicher Seite her eines als katholisches Pfarrhaus erworben (in dessen Gegenüber 1896 dann als Ersatz der Jugendstilbau Nr. 34 entstand). Gleichzeitig ließ der Ortsherr auf dem Grundstück der heutigen Nr. 19 das dieser Konfession zugehörige Schulgebäude erstellen, das 1718 bezugsfertig war. Vom äußeren Haingraben, der ungefähr gleich dem inneren angelegt war, zeichnet sich im Nordosten des Ortes ein Rest im Verlauf der Rodheimer Straße ab; im Süden ist er in den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Häuser Haingasse 1636 weiterhin ablesbar. Gesicherte Dorfeingänge bzw. -ausgänge befanden sich im Norden und Süden von „Alt Burgholzhausen“ (früher Strackgasse), auf der Höhe der jeweiligen Haindurchbrüche. Das untere Tor wies zwei, die Öffnung flankierende (im Fundament ergrabene) Rundtürme auf. Diesem Tor zugeordnet war auf der innerörtlichen Seite zum einen ein Wachthaus (bis 1964 im Bereich Alt Burgholzhausen Nr. 4 vorhanden) und zum anderen ein Zollamt, das zusammen mit dem Rentamt der Herren von Eppstein (Bereich Alt Burgholzhausen Nr. 3 mit der bis in die 1970er Jahre erhalten gebliebenen Zehntscheune) einen Baukomplex in landesherrlicher Funktion darstellte. Von einfacherer Ausführung scheint das obere Tor gewesen zu sein, das auf der Höhe von Alt Burgholzhausen Nr. 23 und Nr. 40 die Hauptstraße gesperrt hatte. Diesem vorgelagert war das Amtshaus der Grafen von Hanau Münzenberg (Alt Burgholzhausen Nr. 25), ein Schießplatz und die Weethe. Die eigentliche Bebauung über das Obertor hinaus setzte jedoch erst um 1750 ein. Es wird angenommen, dass beide Tore bis ins 2. Viertel des 19. Jahrhunderts in Funktion gewesen waren. Ein für Fußgänger nutzbarer Durchgang durch die Ortsbefestigung lag am Ende der Hintergasse und erlaubte den direkten Zugang zum Sauerborn und der jenseits des Bachs befindlichen Bleiche. Ader des mittelalterlichen Siedlungskerns ist die Straße Alt Burgholzhausen, von der im Westen zwei Arme (Zeil und Hintergasse) als innerörtliche Erschließungswege abgehen. Der östliche Dorfbereich hingegen erweist sich durch die im Halbkreis um die Hauptstraße gelegte Hanauer Straße als eine in sich geschlossene Anlage, die zu ihrer inneren Organisation etliche Sack- und Stichwege aufweist. Die Bebauung entlang der Hauptstraße erfuhr durch den Abbruch von Wohnhäusern, insbesondere im unteren Bereich, einige Korrekturen, die den Straßenraum erweiterten bzw. platzartig öffneten – etwa mit der Entfernung eines Eckhauses neben Alt Burgholzhausen Nr. 3 und bereits zuvor (1938) mit den Nummern 12 und 14. Auf Grundlage dieser Freilegung präsentiert sich der Hausbestand an der im Vorfeld der evangelischen Kirche aufsteigenen Hauptstraße in freier und ahistorischer Ansicht. Ins Blickfeld gelangt hier eine Baugruppe von ortsbildprägender Qualität, die in Teilen wie auch in Fragmenten in der Zeit vor dem Dorfbrand im Jahr 1576 gründet. So z.B. das Wohnhaus Alt Burgholzhausen Nr. 18 und die rechte Giebelbau von Nr. 20. Aus der dem Brand folgenden Aufbauphase stammen das Alte Rathaus, das wie sein Nachbar Nr. 11, die spätmittelalterliche Konstruktionsweise im Innern jedoch beibehalten hat, und die linke Hausseite von Nr. 20 (vor 1618).
Der Ortsgrundriss von Seulberg weist nach wie vor das im Mittelalter gewachsene Erschließungssystem auf. Es besteht aus einem inneren Halbring (Bornstraße) und einem äußeren Ring (Grabengasse – Schäferstraße), welche durch etliche Arme sowohl untereinander wie auch mit der Hauptstraße – ehemals Strackgasse bzw. Gemeine Gasse genannt – in Verbindung stehen. Ein eigentliches Dorfzentrum ist in dieser Anlage nicht auszumachen, wohl aber eine in der geschichtlichen Entwicklung des Dorfes begründete Ausbildung von Schwerpunkten. Durch die Konzentration herrschaftlicher Bauten kam dem Bereich beidseitig der Bornstraße ursprünglich zentraldörfliche Bedeutung zu. An ihr lagen der Herrenhof, der etwa im Geviert der Liegenschaften Bornstraße 10a, 12a und Schäferstraße 13, 15 zu suchen ist; außerdem das Portal der wohl aus einer Eigenkirche hervorgegangenen Martinskirche sowie die in Resten erhaltene, langgestreckt positionierte Zehntscheune (Borngasse 8). Im Zusammenhang mit der Einführung des Schulwesens und der Entwicklung bürgerlicher Mitsprache auf kommunalpolitischer Ebene begann sich seit dem 17. Jahrhundert dann eine spürbare Verlagerung hin zur Hauptstraße bemerkbar zu machen. Zunächst war dort 1646 der Ankauf einer Hofreite zur Nutzung als Schule erfolgt, die 1773 durch einen stattlichen, auch die Ratstube aufnehmenden Neubau ersetzt. Zur Bekräftigung dieser Tendenz trug schließlich auch die Kirchengemeinde bei, zunächst mit dem um 1787 erbauten Pfarrhaus (Alt Seulberg 42a) und dann auch mit dem 1862-64 erfolgten Neubau der Kirche, die sich, nun gewestet, mit dem Portal zur Hauptstraße ausrichtete. An dieser innerörtlichen Hauptader, die im Norden direkt in die Höhenstraße überging und im Süden nach Gonzenheim bzw. Obererlenbach weiterführte, wurden in den 1970er Jahren ortsbildverändernde Maßnahmen vorgenommen: 1. die Überbauung der Areale Alt Seulberg 31-35, die eine Verbreiterung des Straßenraumes mit sich führte und mit der giebelständige Wohnhäuser dreier Hofreiten ersetzt wurden (hier befindet sich der in Erinnerung an das traditionsreiche Seulberger Töpferhandwerk aufgestellte „Töpferbrunnen“, Hem Schüppel 1979); 2. die erhebliche Aufweitung der Hauptstraße im Bereich der südlichen Kurve, die ab der angeschnittenen Liegenschaft Alt Seulberg 26 und unter Entfernung zweier Hofreiten geradlinig der Einmündung Grabengasse zugeführt wurde.
Die dritte Verbindung (s. Nrn. 010 u. 032) zwischen den Bahnlinien durch Lahn- und Maintal (s. Nrn. 017 u. 001) erfolgte zunächst von Norden her auf der Grundlage eines preußischen Gesetzes (1888). Dabei war an den durch Erzabbau im mittleren Lahngebiet zukünftig verstärkten Güterverkehr gedacht. Wenn auch unmittelbar nach Eröffnung der "Homburger Bahn" (1860; s. Nr. 015) erste Überlegungen für eine Teilstrecke von Süden nach Usingen für Holztransporte aus dem Hintertaunus bis 1863/65 zurückreichen, kam diese erste eine Generation später zustande. Das zwischen beiden Abschnitten fehlende Teilstück bat noch länger auf sich warten lassen und wurde erst auf Initiative von 32 Gemeinden des Weiltals nach der Jahrhundertwende realisiert. Fehlender Holztransport, endender Erzabbau und der völlige Rückgang des Personenverkehrs ab 1955 minderten die Bedeutung dieser Taunusquerbahn, führten zu abschnittweiser Stilllegung, schließlich zwischen Weilmünster und Grävenwiesbach zum Abbau, der landschaftlich reizvollen, allerdings erst ab Grävenwiesbach erhaltenswerten Strecke - Jenseits der untertunnelten Lahnberge folgte das Gleis südwärts den engen Tälern von Weil und Wiesbach, weicht hinter dem kleinen Knotenpunkt Grävenwiesbach (s. Nr. 107) dem Hartküppel (367 m) aus, um in vielen Kurven ostwärts entlang dem Steinkrotzenbach bei Wilhelmsdorf eine absolute Höhe von 400 Metern zu erreichen (maximale Steigung 1:40). Hier überwindet die Strecke die Wasserscheide zwischen Weil und Usa, fällt danach ins Usinger Becken ab, nutzt zwischen Graueberg (456 m) und Gickelsburg (471 m) das Köpperner Tal als Einschnitt zum Überwinden des Taunuskamms, um nach Friedrichsdorf und schließlich in letztem Bogen nach Bad Homburg zu gelangen.
Die dritte Verbindung (s. Nrn. 010 u. 032) zwischen den Bahnlinien durch Lahn- und Maintal (s. Nrn. 017 u. 001) erfolgte zunächst von Norden her auf der Grundlage eines preußischen Gesetzes (1888). Dabei war an den durch Erzabbau im mittleren Lahngebiet zukünftig verstärkten Güterverkehr gedacht. Wenn auch unmittelbar nach Eröffnung der "Homburger Bahn" (1860; s. Nr. 015) erste Überlegungen für eine Teilstrecke von Süden nach Usingen für Holztransporte aus dem Hintertaunus bis 1863/65 zurückreichen, kam diese erste eine Generation später zustande. Das zwischen beiden Abschnitten fehlende Teilstück bat noch länger auf sich warten lassen und wurde erst auf Initiative von 32 Gemeinden des Weiltals nach der Jahrhundertwende realisiert. Fehlender Holztransport, endender Erzabbau und der völlige Rückgang des Personenverkehrs ab 1955 minderten die Bedeutung dieser Taunusquerbahn, führten zu abschnittweiser Stilllegung, schließlich zwischen Weilmünster und Grävenwiesbach zum Abbau, der landschaftlich reizvollen, allerdings erst ab Grävenwiesbach erhaltenswerten Strecke - Jenseits der untertunnelten Lahnberge folgte das Gleis südwärts den engen Tälern von Weil und Wiesbach, weicht hinter dem kleinen Knotenpunkt Grävenwiesbach (s. Nr. 107) dem Hartküppel (367 m) aus, um in vielen Kurven ostwärts entlang dem Steinkrotzenbach bei Wilhelmsdorf eine absolute Höhe von 400 Metern zu erreichen (maximale Steigung 1:40). Hier überwindet die Strecke die Wasserscheide zwischen Weil und Usa, fällt danach ins Usinger Becken ab, nutzt zwischen Graueberg (456 m) und Gickelsburg (471 m) das Köpperner Tal als Einschnitt zum Überwinden des Taunuskamms, um nach Friedrichsdorf und schließlich in letztem Bogen nach Bad Homburg zu gelangen.