Fokussieren                         https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0                                                      gml_id
                             fdb_vogelsbergkreis.p93922
                                                                                planname
                             Altenschlirf Nr. 1, 1. Teiländerung und Ergänzung-Planteil2
                                                                                plannr
                             BPL_535008_2638_003_001_P002
                                                                                                                                                           regierungsprsidium
                             Gießen
                                                                                                                                                                                                                                      organisation
                             Stadtverwaltung Herbstein
                                                                                                                                                                                                                                      email1
                             info@stadt-herbstein.de
                                                                                planart
                             qualifizierter Bebauungsplan
                                                                                                                                                           datumrechtskraft
                             26.08.1998
                                                                                                                                                                                                                                      lebenszeitbeginn
                             2023-07-04T11:15:03+02:00
                                                                                rechtszustand
                             rechtsverbindlich
                                                                                nutzungsrecht
                             Die Nutzung ohne vertragliche Vereinbarung ist nur für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt. Die Daten dienen der Orientierung.
                                                                                rechtsverbindlichkeit
                             Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.