INSPIRE Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen
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==INSPIRE-Monitoring und Reporting== |
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− | Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht. |
+ | Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt immer im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht. |
Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf. |
Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf. |
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===Rechtliche Grundlagen=== |
===Rechtliche Grundlagen=== |
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+ | Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission vom 19. August 2019 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG, der die Entscheidung 2009/442/EG ersetzt und in allen Mitgliedstaaten direkt gilt, wurden wesentliche Änderungen am Monitoring-Verfahren eingeführt. Das seit 2019 etablierte und automatisierte Monitoring-Verfahren (siehe Abbildung 1) wird nun fortgeführt. |
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− | Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21: |
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+ | [[Datei:Image2025_14_9_25_28.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/f/f7/Image2025_14_9_25_28.png|600px|alt=automatisiertes Monitoring-Verfahren]] |
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− | Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt. |
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Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert: |
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert: |
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(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind. |
(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind. |
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− | '''Links''' |
+ | '''Links''' |
'''<span class="plainlinks real-external">[https://wiki.gdi-de.org/display/insp/Monitoring+und+Reporting Monitoring und Reporting]</span>''' bei der GDI-DE |
'''<span class="plainlinks real-external">[https://wiki.gdi-de.org/display/insp/Monitoring+und+Reporting Monitoring und Reporting]</span>''' bei der GDI-DE |
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− | '''<span class="plainlinks real-external">[https:// |
+ | '''<span class="plainlinks real-external">[https://inspire-geoportal.ec.europa.eu/mr/mr2024_details.html?country=de Monitoring und Reporting]</span>''' auf der INSPIRE-Website der EU |
'''<span class="plainlinks real-external">[https://www.gdi-de.org/download/GDI-DE_Handlungsempfehlung_Identifizierung_relevanter_Geodaten.pdf Handlungsempfehlung]</span>''' zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE |
'''<span class="plainlinks real-external">[https://www.gdi-de.org/download/GDI-DE_Handlungsempfehlung_Identifizierung_relevanter_Geodaten.pdf Handlungsempfehlung]</span>''' zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE |
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− | ===Monitoring |
+ | ===Monitoring 2024=== |
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. |
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. |
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'''Zeitplan''' |
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− | + | 14.10.2024 Aufruf zum Monitoring 2024 |
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− | + | 18.11.2024 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal |
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− | + | **.**.2025 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU |
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'''Auswertung''' |
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− | Abbildung |
+ | Die Abbildung 2 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es wurden 400 Datensätze gemeldet. |
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+ | [[Datei:DSMD_2024.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/7/72/DSMD_2024.png|alt=Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2019 - 2024]] |
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− | Wesentliche Bestandteile des hessischen Monitoring-Ergebnisses sind erneut die konstanten Meldungen der Kommunen, während der Anteil der Landesverwaltung einen leichten Zuwachs verzeichnet. |
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+ | Das Wachstum stammt sowohl aus den Daten der Landesverwaltungen als auch von Kommunen und Energieversorgern. Für alle Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten sowie Darstellungs- und Downloaddienste vor. |
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− | Für alle 369 Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten, INSPIRE-konforme Darstellungsdienste und annähernd vollständig auch Downloaddienste vor. Auch die Bereitstellung der Geodatensätze konform zu der Durchführungsbestimmung (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) hat sich erneut verbessert. |
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− | + | Die Ergebnisse zeigen, dass die Anzahl der Ressourcen zur Erfüllung der INSPIRE-Richtlinie in Hessen zwar nicht stark aber stetig wächst. Entscheidend für ein erfolgreiches INSPIRE-Monitoring bleibt die hohe Qualität der Metadaten. Daher ist vor allem die Qualitätssicherung von Metadaten eine wichtige Aufgabe der geodatenhaltenden Stellen und der Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation in diesem Bereich ist anhaltend sehr hoch. |
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'''Links''' |
'''Links''' |
Aktuelle Version vom 22. April 2025, 14:43 Uhr
Seite zuletzt geändert: 22 April 2025 14:43
INSPIRE-Monitoring und Reporting
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt immer im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.
Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.
Rechtliche Grundlagen
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 der Kommission vom 19. August 2019 zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG, der die Entscheidung 2009/442/EG ersetzt und in allen Mitgliedstaaten direkt gilt, wurden wesentliche Änderungen am Monitoring-Verfahren eingeführt. Das seit 2019 etablierte und automatisierte Monitoring-Verfahren (siehe Abbildung 1) wird nun fortgeführt.
Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:
(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind.
Links
Monitoring und Reporting bei der GDI-DE
Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU
Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE
Monitoring 2024
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.
Aufgrund der vollautomatisierten Ableitung des INSPIRE-Monitorings sind erhöhte Qualitätsanforderungen an die im Geoportal Hessen geführten Metadaten zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass alle INSPIRE relevanten Geodatensätze und Geodatendienste im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. Die Qualitätssicherung der Metadaten sollte durch Nutzung der GDI-DE Testsuite und des INSPIRE Reference Validators erfolgen.
Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.
Zeitplan
14.10.2024 Aufruf zum Monitoring 2024
18.11.2024 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal
- .**.2025 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU
Auswertung
Die Abbildung 2 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es wurden 400 Datensätze gemeldet.
Abbildung 2: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2019 - 2024
Das Wachstum stammt sowohl aus den Daten der Landesverwaltungen als auch von Kommunen und Energieversorgern. Für alle Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten sowie Darstellungs- und Downloaddienste vor.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Anzahl der Ressourcen zur Erfüllung der INSPIRE-Richtlinie in Hessen zwar nicht stark aber stetig wächst. Entscheidend für ein erfolgreiches INSPIRE-Monitoring bleibt die hohe Qualität der Metadaten. Daher ist vor allem die Qualitätssicherung von Metadaten eine wichtige Aufgabe der geodatenhaltenden Stellen und der Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation in diesem Bereich ist anhaltend sehr hoch.
Links
Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...
Downloads
Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)
Monitoring-Archiv
Monitoring 2022 (PDF / 230 KB)
Monitoring 2021 (PDF / 230 KB)
Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)