INSPIRE

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INSPIRE-Umsetzung

Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, Ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen.

Wer ist betroffen?

Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht.

Welche Daten sind betroffen?

Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen. INSPIRE-Anlagen 800.PNG Die Schaffung der Infrastruktur soll schrittweise erfolgen. Hierzu wurden den Geodatenthemen unterschiedliche Prioritäten (Anlagen 1 bis 3) zugeteilt.

Was ist zu tun?

Metadaten bereitstellen

  • Die Behörden sind aufgefordert, die von ihnen im Rahmen von INSPIRE bereitzustellenden Geodaten und Geodatendienste durch Metadaten zu beschreiben und regelmäßig zu aktualisieren.
  • Die Metadaten zu allen von INSPIRE geforderten Geodatensätzen werden über das Geoportal Hessen angeboten und können über die Suchfunktion recherchiert werden.

Geodatendienste bereitstellen

Alle Behörden sollen die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Geodaten mit folgenden Geodatendiensten bereitstellen:

  • Darstellungsdienste, um Geodatensätze zu visualisieren
  • Downloaddienste, zum Herunterladen der Geodaten
  • Transformationsdienste, zur Umwandlung der Geodatensätze gemäß den Anforderungen an die Interoperabilität
  • Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten, zur Kombination von Geodatendiensten

Geodaten im INSPIRE-Datenmodell bereitstellen

Naturgemäß liegen EU-weit die Geodaten in sehr heterogener Struktur vor. INSPIRE fordert eine einheitliche Bereitstellung der Daten und beschreibt die Datenmodelle für die einzelnen Themen in den entsprechenden Datenspezifikationen (Technical Guidelines). Die eigentliche Umsetzung der Daten erfolgt durch eine mehr oder weniger aufwändige Schematransformation. Hierzu wird die genaue Kenntnis der Daten sowie die entsprechende technische Umsetzungsanleitung benötigt.

Weiterhin gibt INSPIRE die Bereitstellung der Daten in bestimmten Koordinatensystemen vor.

Zeitplan

Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie soll gestuft bis 2020 erfolgen. Die Einzelheiten können dem Zeitplan der GDI-Hessen entnommen werden.

Links

Steckbriefe zu verschiedenen INSPIRE-Anhängen bei der GDI-DE

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten bei der GDI-DE

Englischsprachige Verordnungen und Durchführungsbestimmungen der Datenspezifikationen der INSPIRE-Anhänge bei der EU