INSPIRE Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. September 2020, 09:40 Uhr

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INSPIRE-Monitoring und Reporting

Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.

Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:

"Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung."

Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.

Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:

"(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind."

Links:

Monitoring und Reporting bei der GDI-DE

Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE

Monitoring 2019

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.

In diesem Zuge werden auch weitere Anforderungen an die Metadaten gestellt. So ist für Geodatensätze von regionaler (z. B. Bundesland) oder nationaler (z. B. Staat) Bedeutung zusätzlich das Schlüsselwort „Regional“ oder „National“ gemäß „spatial scope“-Codeliste in den Metadaten einzutragen. Der für kommunale Geodatensätze überwiegend zutreffende Eintrag „Lokal“ ist hingegen freiwillig.

Datenanbieter, die das Metadateninformationssystem des Geoportal Hessen nutzen, können diese Schlüsselworte in Kürze im entsprechenden Administrationsmenü auswählen.

Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.

Zeitplan

  • 22.10.2019 Aufruf zum Monitoring 2019
  • 28.11.2019 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal (vorverlegt, ehemals 15.12.2019)
  • 31.03.2020 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU

Auswertung

Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Insgesamt werden, ebenso wie 2018, 235 Datensätze gemeldet. Die 2018 gemeldeten Versorger sind im Berichtsjahr 2019 aufgrund des neuen Verfahrens nicht enthalten. Demgegenüber gibt es einen Zuwachs der Meldungen der Kommunen.

Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019

Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019

Wesentliche Bestandteile des hessischen Monitoring-Ergebnisses sind erneut die Meldungen der Kommunen, während der Anteil der Landesverwaltung in etwa konstant bleibt.

Nach Abbildung 2 liegen für alle 235 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor. In der Regel wird ein Geodatensatz über einen Darstellungsdienst und einen Downloaddienst bereitgestellt.

Stand der Umsetzung 2019

Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2019

Die hohe Anzahl von 583 Darstellungsdiensten geht auf einen bekannten wieder aufgetretenen Fehler zurück. Die Zugänglichkeit der Datensätze über Downloaddienste ist etwas geringer als im Vorjahr.

Die Ergebnisse des Monitorings 2019 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Das Monitoring 2019 wird aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des neuen Verfahrens als Übergangsphase („transition period“) oder Testjahr bezeichnet. Die Beseitigung bestehender Defizite durch die geodatenhaltenden Stellen ist mit Blick auf zukünftige Prüfungen der INSPIRE-Umsetzung durch die Europäische Kommission dringend geboten.

Links

Anleitung der EU zu spatial scope

INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich

Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...

Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...

Downloads

Anschreiben Terminänderung zum Monitoring 2019 (PDF / 74 KB)

Aufruf zum Monitoring 2019 (PDF / 150 KB)

Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)

Ergebnis Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)

Monitoring-Archiv

Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)

Monitoring 2017 (PDF / 88 KB)

Monitoring 2016 (PDF / 69 KB)

Monitoring 2015 (PDF / 71 KB)

Monitoring 2014 (PDF / 103 KB)