flaechendenkmal.LFDH05052000749403

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Bornstraße: 1, 3, 5, 7, 37, 39, 69 (KD)

Martinskirchstraße: 1 (KD) 2

Ober-Erlenbacher-Straße: 3 (KD), 5/7, 7, 9 (KD), 11 (KD) 4, 6, 8, 10, 12 (KD), 14, 16 (KD), 18 (KD), 22

Die Gesamtanlage XIV umfasst einen substantiell wohlerhaltenen Teilbereich des historischen Ortskerns Ober-Erlenbach. Zu diesem gehören die beidseitige Bebauung der Ober-Erlenbacher-Straße und baulicher Bestückung eines namenlosen Seitenarmes sowie Parzellen an der Bornstraße.

Das Erscheinungsbild der dörflichen Hauptader wird nachhaltig bestimmt vom Bestand traufständiger, die Straße langgestreckt und teilweise im Verbund säumender, hofseitig erschlossener Wohnhäuser. Diese wohl noch dem 16. Jahrhundert verhaftete Bebauungsform zeigt erfreulich wenige, in folgenden Lagen jedoch nennenswerte, strukturaufbrechende Störungen: Weitung des Straßenraums durch Abbruch der Nr. 6 (ehemals bündig an der Straße traufständig stehendes Wohnhaus mit Torbau); Öffnung des Mündungsbereichs Martinskirchstraße (Entfernung eines ecklagigen, ehemals im Fassadenverbund mit Nr. 5 gestandenen Wohnhauses); Abbruch der Hofreite (vormals) Nr. 9 (ecklagiges Wohnhaus, Stall, Scheune) zur Schaffung des Kirchenvorplatzes; Umfassende Erneuerung des Anwesens Nr. 22 (Lagetausch von Wohnhaus und Nebengebäude sowie Bildung der Straßenflucht).

Der Gesamtanlagenbereich Bornstraße wiederum wird durch Bebauung bestimmt, die der Zeit nach dem 30jährigen Krieg entstammt. Diese Bautengeneration ist gekennzeichnet durch Hofreiten mit giebelständigen Wohnhäusern, beispielhaft erhalten mit Nr. 7. Dieser Bebauungsform hatten ursprünglich auch die Häuser 1, 3, 5 entsprochen.

siteDesignation
flaechendenkmal
siteName
Bad Homburg, Stadt_Bad Homburg_Ober-Erlenbach_Gesamtanlage
siteProtectionClassification
cultural
designationLegalDefinition
gesamtanlageHE