Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Auf der Breite
1
2, 4
Bachstraße
1-5
2a, 2b, 4 (KD), 8-14
Diebeltor
1
2
Dörnbergstraße
2 (KD), 4, 6 (KD), 12 (KD), 14 (KD)
Ecke
1
2 (KD)
Henkelgasse
1 (KD), 3-5
2-6
Hoststraße
2, 4 (KD)
Kirchstraße
1-7, 9 (KD), 11 (KD), 13-15
2 (KD), 4
Kleine Gasse
1-3, 5 (KD)
12
Königsfahrt
1-5
2 (KD), 4, 6, 10
Oberstraße
1-11, 13 (KD), 15 (KD)
2-6, 8 (KD), 10-14
Steinweg
1a, 1b (KD), 3 (KD), 5 (KD), 7 (KD), 9
6 (KD) 8-10, 12 (KD) 14, 16 (KD), 18
Unter der Linde
1-5, 7 (KD), 9
2 (KD), 4
Wilhelmsthaler Straße
1-7
2-10
Gesamtanlage historischer Ortskern Weimar
Ausgehend von der Kirche entwickelte sich die historische Bebauung in Haufendorfform. Neben dem Zentrum der Kirche bildete der Platz Unter der Linde einen weiteren Siedlungsschwerpunkt. Die anzutreffenden Bauten im nördlichen Bereich des Servitutsgraben reichen bis in das frühe 17. Jahrhundert (Henkelgasse 1, Steinweg 6/7, Kirchstraße 11). Südlich des Servitutsgrabens sind Gebäude aus dem Ende des 17. Jahrhunderts erhalten (Dörnberstraße 2, Heckershäuser Straße 3, Hoststraße 4). Dabei handelt es sich ausschließlich um Fachwerkbauten mit vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung. Der landwirtschaftlich geprägte Ortskern erstreckt sich zum Ende des 19. Jahrhunderts in südwestlicher Richtung bis zur Dörnbergstraße 23, in östlicher Richtung bis zur Heckershäuser Straße 13. In nordöstlicher Richtung begrenzen der Baumschulenweg, Auf der Breite, die Kirchstraße und die Hofanlage Diebeltor 1 den historischen Ortskern. Nördlich und westlich definieren die Hofanlagen der Oberstraße und der Königsfahrt den Verlauf der Gesamtanlage. Weitgehend unverändert stellt sich der die historische Ortslage querende Servitutsgraben dar. Verändert wurde der Verlauf zwischen der Bachstraße und dem Steinweg zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Gesamtanlage schließen sich nord- und südwestlich landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen (Am Steg, Büschtümpfel, Auf der Breite, Hohwiese) an. Die genannten Wiesenflächen sowie der Servitutsgraben sind von Bedeutung für den Erhalt des Ortsbilds des ehemaligen landwirtschaftlich geprägten Dorfs.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus geschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von Weimar.