Gebäude innerhalb der Gesamtanlage
An den Höfen
1 (KD), 3-5
2-6, 8 (KD)
Graben
1-9
Schmiedegasse
1-5
2 (KD), 4
Schulstraße
2-6
(FI-F-01 bis FI-F-03) Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst den engeren Ortskern, dessen historischer Grundriss sich auch heute noch als Haufendorf nachvollziehen lässt. Der Kern der Siedlung konzentriert sich um die in der Dorfmitte gelegene mittelalterliche Kirche. Im Umfeld der Kirche ist der älteste Gebäudebestand zu finden. Er reicht wie bei dem Gebäude in der Schmiedegasse 3 bis in die 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück und setzt sich aus bescheidenen, meist wenig verzierten Bauernwohnhäusern zusammen. Die bauliche und räumliche Entwicklung des Dorfs bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, die in historischen Karten belegt ist, lässt sich anhand der erhaltenen, zum Teil verkleideten oder massiv erneuerten Gebäudemasse gut erkennen.
Im westlichen Anschluss an diesen Siedlungsschwerpunkt gruppieren sich im Verlauf der ehemaligen Dorfstraße, die heute An den Höfen heißt, weitere Gebäude des 19. bis 20. Jahrhunderts. Besonders prägend für das Ortsbild sind die Hofanlagen An den Höfen 1 und 8.
Die westliche Grenze der Gesamtanlage folgt dem Flurstück der Hofanlage An den Höfen 8 bis an die historische Grünfläche, die die unbebaute Uferzone der Fulda umfasst. Diese Grenze zur Fulda besitzt städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung, da sich der Ortsgrundriss niemals bis in diese Uferzone erstreckt hat.
Im Norden umfasst die Gesamtanlage das ehemalige Widerlager der alten, zerstörten Fuldabrücke und folgt der Straße Am Mühlberg bis zur Kreuzung mit dem Graben. Aus altem Kartenmaterial ist ersichtlich, dass der Straßenzug auch früher schon zu einer Überquerungsmöglichkeit über die Fulda führte und sich die Bebauung nicht weit darüber hinaus nach Osten erstreckte. Diese Grenze besitzt als ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung.
Die Gesamtanlage umfasst im Bereich der Schulstraße die Flurstücke der Gebäude 2, 4, 6 und folgt dann in südlicher Richtung den Flurstücksgrenzen der Bebauung entlang des Grabens. Es handelt sich hierbei um Hofanlagen, die eine Grenze zu den sich anschließenden Neubaugebieten des 20. Jahrhunderts bilden. An dem Flurstück der Hausnummer 9 wechselt die Gesamtanlage über den Graben zu dem Flurstück des Gebäudes An den Höfen 5. Zusammen mit der Hofanlage An den Höfen 8 bildet die Hausnummer 5 eine Torsituation in die historische Ortslage und definiert hiermit eine Grenze mit ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
An der Bewahrung dieser Ortsstruktur von Dittershausen im Rahmen einer Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG besteht aus geschichtlichen Gründen öffentliches Interesse.