flaechendenkmal.LFDH28483008833303

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Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Gut Winterbüren

Das Gut Winterbüren liegt nahe Rothwesten am Häuschenberg. Die Hofanlage nimmt die Stelle eines untergegangenen Orts ein. Die Siedlung wird 1145 als "villa Wenterebure", 1143 als "Winthereburen", 1160 als "Wintirbure" erwähnt. Die zur "villa Wintherburen" im benachbarten Rothwesten gelegenen Ländereien wurden 1344 dem Ahnaberger Kloster überschrieben. 1163 erscheinen als Ministerialien des Weißensteiner Konvents Rudolf und Dietrich von Winterburen. Es ist nicht klar, ob das Gut mit der Zeit in das Eigentum der Nonnen und nach der Reformation in das des Landesherrn überging. In der Neuzeit gehörte das Gut dem als Oberst in hessischem Dienste stehenden Grafen von Wartensleben. Ebenfalls als Besitzer erscheint ein Herr "von Schmidt", dessen Erben das Gut an den Landgrafen veräußerten. 1780 kauften der Geheime Kriegsrat Waitz von Eschen und dessen Familie das Gut, das sich bis heute im Besitz der Familie befindet. Gerichtlich stand der Hof unter dem über das ehemalige Gericht Kalenberg bestellten herrschaftlichen Kommissar. Kirchlich gehörte das Gut nach Simmershausen.

Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst den Wirtschaftshof des Guts Winterbüren mit den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden sowie die Parzellen, der zu dem Herrenhaus führenden Zuwegungen. Der gepflasterte Wirtschaftshof ist geprägt durch großmaßstäbliche Wirtschaftsgebäude mit zumeist massiven Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss. Die Erdgeschosse dienen als Stallungen oder Remisen, während die Obergeschosse als Speicher genutzt werden.

Der Park stellt sich als weitläufige Rasenfläche dar, die durch verschiedene Baumsorten und einen Teich akzentuiert wird. Im Westen grenzt eine zum Park zugehörige kleine Waldfläche an. Im Süden ist die Parkanlage von mehreren Sandsteinmauern durchzogen, die die Fläche parzellieren. Auch im Norden sind zur angrenzenden Waldfläche Reste einer alten Sandsteinmauer erhalten, die ursprünglich die Parkfläche umschloss.

Die ausgewiesene Fläche der Gesamtanlage und die Parkanlage als historische Grünfläche sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG zu schützen.

siteDesignation
flaechendenkmal
siteName
Kassel, Landkreis_Fuldatal_Rothwesten_Gesamtanlage II
siteProtectionClassification
cultural
designationLegalDefinition
gesamtanlageHE