Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Am Berg
2,4
Holzhäuser Straße
1, 3 (KD), 5 (KD), 7 (KD)
2, 4 (KD), 6 (KD), 8 (KD), 10, 12 (KD), 14-16
Kötnerei
1 (KD), 5-11
Mündener Straße
13 (KD), 15-21
Wilhelmshausen liegt am Rand des Reinhardswaldes am Nordufer der Fulda. Die Entstehung der Ortschaft geht auf das in der Mitte des 12. Jahrhunderts gegründete Kloster Wahlshausen zurück. Nach der Auflösung des Klosters 1527 entstand durch die von Landgraf Wilhelm IV. systematisch betriebenen Neuansiedlungen der Ort Wilhelmshausen. Als Kern der Ortschaft ist das einstige Kloster mit seinen Wirtschaftsgebäuden an der Hozhäuser Straße zu sehen. Die Ortschaft entwickelte sich bis 1600 zunächst im Bereich des Klosters und des Mühlbachs. Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst im Wesentlichen diesen ursprünglichen Ortskern, der durch die ehemalige Klosterkirche, den Mühlbach und mehrere große Hofanlagen geprägt wird.
Die östliche Grenze der Gesamtanlage bildet der ehemalige Kirchhof. Der südliche Verlauf der Gesamtanlage nimmt die Mündener Straße als Grenze und umfasst die Gebäude Mündener Straße 13-21. Die Baugrenze wurde aufgrund der Überschwemmungsgefahr in der Uferzone der Fulda nicht überschritten. Nach Westen wird die Gesamtanlage durch die Gebäudekanten und die Flurstücksgrenzen der Bebauung an der Kötnerei abgeschlossen. Die Bebauung wird vornehmlich durch Einhäuser geprägt, da sich hier landlose Kötter ansiedelten. Nach Norden überquert die Gesamtanlage die Holzhäuser Straße und integriert die Gebäude Holzhäuser Straße 14 und 16 sowie Kötnerei 9 und 11. Ab hier kreuzt sie die Kötnerei und den Mühlbach und folgt den Flurstück der Hofanlage Kötnerei 12 und dem Gebäude Holzhäuser Straße 10 bis zur Straße Am Berg. Der Verlauf folgt den Flurstücksgrenzen der Gebäude Am Berg 2, Holzhäuser Straße 6 und 8. Hiermit wird die nördliche Grenze der historischen Ortslage definiert, die bis Anfang des 18. Jahrhunderts Bestand hatte. Danach wurden auch Grundstücke oberhalb der Ortslage am Hang des Reinhardswaldes erschlossen.
Die ausgewiesene Gesamtanlage umschreibt die zunächst durch Land besitzende Bauern und Kötter in der ersten Entwicklungsphase von Wilhelmshausen besiedelte Fläche. Dieser Bereich hebt sich durch größere Hofanlagen auch heute noch in der Ortsstruktur ab. Daher ist die ausgewiesene Ortslage aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu schützen.