Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Höhle
2
Gleichenweg
1
2-8
Hotzelgrund
1-7
2 (KD)
Konsistorium
1-3, 5 (KD), 7
2 (KD), 4-8
Mittelgasse
1-5, 7 (KD), 9-19, 21 (KD), 23-27
2-14
Mühlenweg
21-31, 33 (KD), 35-37, 39 (KD), 41-45, 47 (KD), 49 (KD)
14-16
Obergasse
1-15, 17 (KD), 19-31
2, 4 (KD), 6-12
Schwarze Gasse
1-3
St. Ottilier Weg
2
Struthgasse
1-3
2-12
Tränkegasse
1, 3 (KD), 5 (KD), 7, 9 (KD), 11
2-6
Untergasse
2-12
Ausgehend von der Kirche und der diese umgebenden Wehrmauer entwickelte sich die historische Bebauung in Haufendorfform. Das ursprüngliche Zentrum des Orts ist deutlich an der Kirche als dessen höchster Punkt auszumachen; die Bebauung gliedert sich ringförmig darum. Die Hofanlagen an den Straßenzügen Konsistorium, Ober-, Unter- und Ringgasse schließen die ringförmige Bebauung in nördlicher und südlicher Richtung ab. Die Gebäude im Siedlungskern sind hauptsächlich Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts errichtet worden. In ihrer städtebaulichen Anordnung sind sie weitgehend unverändert. Es handelt sich um Fachwerkbauten mit ehemals handwerklicher und landwirtschaftlicher Nutzung. In vielen Bereichen ist hier die historische Pflasterung der Hofeinfahrten und Vorplätze mit Basalt und Sandstein erhalten.
Im nordöstlichen Teil der historischen Gesamtanlage sind die die ursprüngliche Ringbebauung umgebenden Bauerngärten zum Teil erhalten. Die Gärten prägen bis heute den Ortsrand und sind aufgrund dessen als historische Grünflächen schützenswert.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen zu erhalten. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von Eschenstruth.