Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Berliner Straße
511-513, 515 (KD), 517, 519 (KD), 521 (KD), 523-527, 529 (KD), 531-533, 535 (KD), 537-543, 545 (KD), 547-551, 553 (KD), 555-565
502, 504, 506 (KD), 508-514, 516 (KD), 518-520
Brückengasse
o. Nr.
Buchbergstraße
1 (KD), 3 (KD), 7-9
Friedhofstraße
1
2-8
Gänsemarkt
1 (KD), 3-7, 9 (KD), 11 (KD)
2-4
Giesenberg
1-3, 5 (KD), 7-9
2 (KD), 4-8, 10 (KD), 12
Kirchplatz
3, 3a (KD), 5-7, 9 (KD), 11, 13 (KD), 15-17
4 (KD), 6-8, 10 (KD), 12 (KD), 14-18
Ringenkuhler Straße
1 (KD), 3
2 (KD), 4 (KD), 6
Steinweg
1-3a, 5 (KD), 7
2-4
Torweg
1
2-4
Wiesengrundweg
1- 3
2 (KD)
Ausgehend von der Kirche und der umgebenden Mauer entwickelte sich die historische Bebauung Wickenrodes in Haufendorfform. Neben dem Zentrum der Kirche bildete die Bebauung entlang der Berliner Straße einen weiteren Siedlungsschwerpunkt. Die Gebäude in nordwestlicher Richtung zwischen Kirchplatz und Berliner Straße reichen in das 17. Jahrhundert zurück (Berliner Straße 502, Buchberg Straße 1, 3, Kirchplatz 10, 12). Nördlich und östlich des Kirchplatzes sind Gebäude aus dem späten 17. bzw. frühen 18. Jahrhundert erhalten. Dabei handelt es sich um Fachwerkbauten mit ursprünglich vorwiegend handwerklicher Nutzung. Der von Handwerkerhäusern geprägte Ortskern erstreckte sich zum Ende des 19. Jahrhunderts in nördlicher Richtung bis zum Giesenberg 10, in östlicher Richtung bis zur Berliner Straße 565. In südöstlicher Richtung begrenzt die Ringenkuhler Straße 6, im westlichen Teil der Wiesengrundweg 2 die historische Gesamtanlage. Weitgehend unverändert geblieben präsentiert sich das die historische Ortslage in westlicher Richtung begrenzende Kuhlewasser. Dessen Verlauf ist lediglich durch einen Abzweig südlich des Kirchplatzes 18 verändert worden. Der Bachlauf mündet zwischen Berliner Straße 502 und Buchbergstraße 1 in den Wedemannbach.
Im nördlichen Teil der Gesamtanlage ist der Siegenbach zwischen Giesenberg 1 und 5 sowie der Giesenbach zwischen Berliner Straße 553 und 555 in mit Befestigungsmauern aus Bruchstein weitgehend unverändert erhalten.
Die Stellung der an den Wasserlauf grenzenden Gebäude deutet auf die Berufe der Bewohner als Leineweber, Färber oder auch Gerber hin.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus geschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von Wickenrode.