Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Johanniswiese
1-2, 2a
Ringenkuhl
1 (KD), 5 (KD), 7
Seinen Ursprung fand das Zechengelände im Abbau des Rohstoffes Alaunerz um 1700. Der Bergbau konnte nur saisonal in den Sommermonaten bis zu 50 Arbeitskräfte beschäftigen und stellte einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Jahr 1849 brachte den Niedergang des Alaunbergbaus. An dessen Stelle gewann der Braunkohlenbergbau am Hirschberg Bedeutung, der schon seit 1610 existierte.
Südwestlich des historischen Ortskerns siedelten sich ab dem Ende des 18. Jahrhunderts an der Zufahrtstraße zur Ringenkuhler Zeche Bergarbeiter an.
Seit 1775 war die Familie Waitz von Eschen alleiniger Eigentümer der Kohlebergwerksfelder am Hirschberg. Das Areal der Braunkohlenzeche umfasste das Werks- und Betriebsgelände Ringenkuhl sowie die am Hirschberg gelegenen Bergwerksstollen. Die Stolleneingänge wurden nach deren Stillegung vollständig verschlossen und eingeebnet. Als letztes sichtbares Zeugnis ist das ehemalige Werksgelände mit seinen Betriebs- und Funktionsbereichen erhalten; zu diesem Areal gehörten die Holzbearbeitung, das Kohlelager, das Kraftwerk, die Seilbahn, die Verwaltung sowie die Steigerwohnungen.
Der Zeche war ein Lehrlingswohnheim (Schlossweg 2) angegliedert.
Bis zum Anfang der 1950er Jahre beschäftigte die Zeche Hirschberg etwa 450 Arbeitskräfte. Der wirtschaftliche Niedergang stellte sich jedoch schon um 1960 ein; der Standort Ringenkuhl wurde geschlossen. Der Braunkohlenbergbau am Hirschberg wurde dennoch bis 2002/03 weitergeführt.
Die Gesamtanlage erstreckt sich über das Betriebsgelände der ehemaligen Zeche und wird in östlicher Richtung durch das ehemalige Kraftwerk und den Wegverlauf des Ringenkuhl begrenzt. Südlich knickt die Gesamtanlage in nordwestlicher Richtung entlang der Parzelle 7/9, Ringenkuhl 28, ab; sie wird fortgeführt bis zum östlichen Knickpunkt der Parzelle 7/21. Der weitere Verlauf wird durch die Parzellengrenze 7/24 bis zum Weg Johanniswiese bestimmt. Von dort aus setzt sich die Gesamtanlage bis zum nördlichen Knickpunkt des Flurstücks 20/2 geradlinig fort.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 3 HDSchG aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Zechengeländes am Ringenkuhl in Wickenrode.