flaechendenkmal.LFDH28489008779203

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LFDH28489008779203
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Objekte innerhalb der Gesamtanlage

An der Kirche

1-3

2 (KD)

Bachstraße

1 (KD), 1a (KD), 1b (KD), 3-5

Fahrenbachstraße

3, 5 (KD), 7-9, 11 (KD), 13, 15 (KD), 17, 19 (KD)

2-10, 12 (KD), 14 (KD), 16, 18 (KD), 20, 22 (KD), 24-26

Schulstraße

1

2 (KD)

Untere Bergstraße

2 (KD)

Wattenbacher Straße

3 (KD), 5-9

2 (KD), 4-12, 14 (KD), 14a, 16 (KD)

Der historische Ortskern von Wellerode konzentriert sich mit ihrem älteren Teil auf die Bebauung im direkten Umfeld der Kirche und entwickelte sich später entlang der Fahrenbachstraße nach Osten weiter. Während sich die Bebauung um die Kirche in Form eines Haufendorfs ausbreitet, zeigt die jüngere Bebauung entlang der Fahrenbachstraße die Züge eines Straßendorfs.

Im Westen wird die Gesamtanlage durch die Parzelle des Grundstücks Bachstraße 5 begrenzt, nördlich beschließt die Bebauung Fahrenbachstraße 1-19 den historischen Ortskern. Nach Westen charakterisiert die Bebauung der südlichen Fahrenbachstraße die Weiterentwicklung des Ortes. Südlich markieren die Parzellen hinter den Anwesen Fahrenbachstraße 4-26 die historische Ortsgrenze. Dann erstreckt sich die Bebauung südlich der Kirche bis zur Schulstraße 2 und schließt an der nördlichen Bebauung der Bornegasse ab.

Die Bebauung im näheren Umfeld der Kirche besteht in erster Linie aus kleinformatigen Wohnhäusern, die sich ringförmig um die Dorfkirche mittelalterlichen Ursprungs legen. Hier findet sich die älteste erhaltene Bausubstanz des Orts aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die größeren traufständigen Hofanlagen an der Fahrenbachstraße 13 und An der Kirche 1 bilden eine Torsituation zu der jüngeren Bebauung, die sich entlang der südlichen Fahrenbachstraße zieht. Hier entwickeln sich größere landwirtschaftliche Anwesen am Fahrenbach und am Verlauf der Durchgangsstraße nach Osten.

Die in den angegebenen Grenzen ausgewiesene Gesamtanlage spiegelt die bauliche und siedlungsgeschichtliche Entwicklung des Orts von vom frühen 18. bis ins mittlere 19. Jahrhundert wider. Das Gebiet ist nach § 2 Abs. 3 HDSchG zu schützen.

siteDesignation
flaechendenkmal
siteName
Kassel, Landkreis_Söhrewald_Wellerode_Gesamtanlage
siteProtectionClassification
cultural
designationLegalDefinition
gesamtanlageHE