Die Nutzung ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ist nur für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt. Die dargestellten Bebauungspläne dienen der Orientierung.
RECHTSVERB
Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde oder an das Kreisbauamt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Nutzung ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ist nur für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt. Die dargestellten Bebauungspläne dienen der Orientierung.
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