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Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)
A 5 Erhalt der Bäume am südwestlichen Siedlungsrand
In den Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern sind standortfremde oder nicht heimische Gehölze bei Abgang durch standortgerechte, heimische Laubbäume bzw. Obstbäume zu ersetzen. Der Wiesenstreifen um die Bäume ist ein- bis zweimal im Jahr zu mähen. Der erste Mähzeitpunkt liegt nach dem 01. Juli, der zweite nach dem 15. September. Dünger oder Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden, Obstbäume dürfen organisch gedüngt werden. Neu angepflanzte Bäume sind vor
Wildverbiss zu schützen und mit einer Windsicherung (Baumpfahl) zu versehen. Entlang des Wirtschaftsweges sind mehrere Entwässerungsmulden vorzusehen. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Die Pflege der Obstbäume ist dauerhaft sicherzustellen.
Pflanzliste A 5:
Baumarten (Hochstamm 16/18)
Acer campestre Feld-Ahorn
Betula pendula Hängebirke
Carpinus betulus Hainbuche
Sorbus aucuparia Eberesche
Obstbäume (Hochstamm, Baumschulqualität 10/12)
Äpfel Bismarckapfel Bitterfelder Sämling Brettacher
Großer Rheinischer Bohnapfel Hauxapfel
Heuchelheimer Schneeapfel Jakob Fischer
Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Maunzenapfel Rheinischer Krummstiel Rheinische Schafsnase Rheinischer Winterrambur Roter Trierer Weinapfel
Birnen Conference Gute Graue
Kirschen
Dönissens Gelbe Knorpel Große schwarze Knorpelkirsche Hedelfinger Riesenkirsche Schattenmorelle
Zwetschgen
Bühler Frühzwetschge Hauszwetschge
Als Pflanzgut sollte autochthones Pflanzmaterial zum Einsatz kommen.
A 6 Erhalt und Pflege der ehemaligen Streuobstwiese
In der Fläche A 6 sind die vorhandenen bzw. neu gepflanzten Obstbäume zu pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Das Nachpflanzen weiterer Obstbäume stärkt den Charakter der Fläche als Streuobstwiese. Neu angepflanzte Bäume sind mit einer Windsicherung (Baumpfahl) zu versehen und vor Wildverbiss durch einen entsprechenden Schutz, der regelmäßig kontrolliert wird, zu schützen. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Die Pflege der Obstbäume ist dauerhaft sicherzustellen.
Pflanzliste A 6:
Obstbäume (Hochstamm, Baumschulqualität 10/12)
Äpfel Bismarckapfel Bitterfelder Sämling Brettacher
Großer Rheinischer Bohnapfel Hauxapfel
Heuchelheimer Schneeapfel Jakob Fischer
Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Maunzenapfel Rheinischer Krummstiel Rheinische Schafsnase Rheinischer Winterrambur Roter Trierer Weinapfel
Birnen Conference Gute Graue
Kirschen
Dönissens Gelbe Knorpel Große schwarze Knorpelkirsche Hedelfinger Riesenkirsche Schattenmorelle
Zwetschgen
Bühler Frühzwetschge Hauszwetschge