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Allgemeine Wohngebiete (WA)
Es wird ein Allgemeines Wohngebiet, welches ganz überwiegend dem Wohnen dient, ausgewiesen.
Hier sind allgemein zulässig:
- Wohngebäude,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise zulässig sind:
- die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
Nicht zulässig sind (u. a.):
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
- Anlagen für Verwaltungen,
- Gartenbaubetriebe,
- Tankstellen.