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Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die Straßenböschungen (offene Bodenflächen bei Gabionen oder Mauern) und Randstreifen an der Eltviller Straße sowie an Wegen im Baugebiet sind mit einer entsprechenden Einsaat zu naturnahen Wiesenstreifen zu entwickeln.