GML_9e154570-fe30-4737-968a-37811eb91c07

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GML_9e154570-fe30-4737-968a-37811eb91c07
schluessel
1.9
gesetzlicheGrundlage
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
text
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) A 1 Baum- und Gehölzpflanzung zur Eingrünung der Siedlungsflächen im Osten In den entsprechend festgesetzten Flächen sind Strauch- und Baumpflanzungen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Abgang sind die Pflanzungen gleichartig zu ersetzen. Es gelten die in der Gehölzauswahlliste angegebenen Qualitäten. Innerhalb des Gehölzstreifens ist auf einer Fläche von 1,5 m² je ein Strauch (Mindestqualität Sträucher 2xV, 60-100 cm Höhe) zu pflanzen. Der Übergangsbereich zum Acker bzw. Grünland wird als Wiesenfläche (Wendestreifen) mit einreihiger Obstbaumreihe zur Hecke hin angelegt. Die offenen Bodenbereiche entlang des Übergangs zum Acker werden durch eine entsprechende Einsaat zu naturnahen Wiesen entwickelt. Diese Flächen und der Randstreifen zum Grünland sind ein- bis zweimal im Jahr zu mähen. Der erste Mähzeitpunkt liegt nach dem 01. Juli, der zweite nach dem 15. September. Dünger oder Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden, Obstbäume dürfen organisch gedüngt werden. Die Bäume sind mit einer Windsicherung (Baumpfahl) zu versehen und vor Wildverbiss durch einen entsprchenden Schutz, der regelmäßig kontrolliert wird, zu schützen. Für Greifvögel sind alle 25 m Ansitzwarten aufzustellen. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Die Pflege der Obstbäume ist dauerhaft sicherzustellen. Pflanzliste A 1: Baumarten (Hochstamm 16/18) Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Hängebirke Carpinus betulus Hainbuche Quercus robur Stiel-Eiche Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winter-Linde Liste der zu pflanzenden Straucharten (Mindestqualität: verpflanzte Sträucher, 3-5 Triebe, H= 60-100 cm) Acer campestre Feld-Ahorn Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus spp. Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Rosa canina Hunds-Rose Rosa spec. Rosen Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Als Pflanzgut sollte autochthones Pflanzmaterial zum Einsatz kommen. Obstbäume (Hochstamm, Baumschulqualität 10/12) Äpfel Bismarckapfel Bitterfelder Sämling Brettacher Großer Rheinischer Bohnapfel Hauxapfel Heuchelheimer Schneeapfel Jakob Fischer Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Maunzenapfel Rheinischer Krummstiel Rheinische Schafsnase Rheinischer Winterrambur Roter Trierer Weinapfel Birnen Conference Gute Graue Kirschen Dönissens Gelbe Knorpel Große schwarze Knorpelkirsche Hedelfinger Riesenkirsche Schattenmorelle Zwetschgen Bühler Frühzwetschge Hauszwetschge A 2 Baum- und Gehölzpflanzung zur Eingrünung der Siedlungsflächen im Norden bzw. Süden In den entsprechend festgesetzten Flächen sind Strauchpflanzungen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Abgang sind die Pflanzungen gleichartig zu ersetzen. Es gelten die in der Gehölzauswahlliste angegebenen Qualitäten. Innerhalb des Gehölzstreifens ist auf einer Fläche von 1,5 m² je ein Strauch (Mindestqualität 3-5 Triebe, 60-100 cm Höhe) zu pflanzen. Dünger oder Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden. Entlang des Wirtschaftsweges sind mehrere Entwässerungsmulden vorzusehen. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Pflanzliste A 2: Liste der zu pflanzenden Straucharten (Mindestqualität: verpflanzte Sträucher, 3-5 Triebe, H= 60-100 cm) Acer campestre Feld-Ahorn Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus spp. Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Rosa canina Hunds-Rose Rosa spec. Rosen Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Als Pflanzgut sollte autochthones Pflanzmaterial zum Einsatz kommen. A 3 Straßenbaumpflanzung Innerhalb der Erschließungsstraße sind an den vorgesehenen Standorten Bäume zu pflanzen. Es sind schmalwachsende, kleinkronige Bäume der Pflanzliste A 3 zu verwenden. Im Bereich der Gehwege sind begehbare Baumscheiben vorzusehen. Die Bäume sind mit einer Windsicherung (Baumpfahl) zu versehen. Die in der Planzeichnung festgesetzten Standorte können in Abhängigkeit von Grundstückszufahrten geringfügig variiert werden. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Pflanzliste A 3: Baumarten (Hochstamm 16/18) Acer platanoides „Globosum“ Kugel-Ahorn Carpinus betulus „Fastigiata“ Hainbuche, Säulenform Carpinus betulus „Frans Fontaine“ Hainbuche, Säulenform Corylus colurna Baumhasel Pyrus communis „Beech Hill“ Wildbirne Sorbus thuringiaca „Fastigiata“ Thüringer Mehlbeere A 4 Obstbaumpflanzung Je Haus- oder Baugrundstück ist ein Obstbaum in der Qualität Hochstamm, 10-12 cm (Stammumfang in 1 m Höhe) zu pflanzen. Bei Abgang sind die Pflanzungen gleichartig zu ersetzen. Es sind die Arten der Pflanzliste A 3 zu verwenden. Bei der Pflanzung ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ zu beachten. Die Pflege der Obstbäume ist dauerhaft sicherzustellen. Pflanzliste A 4: Obstbäume (Hochstamm, Baumschulqualität 10/12) Äpfel Bismarckapfel Bitterfelder Sämling Brettacher Großer Rheinischer Bohnapfel Hauxapfel Heuchelheimer Schneeapfel Jakob Fischer Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Maunzenapfel Rheinischer Krummstiel Rheinische Schafsnase Rheinischer Winterrambur Roter Trierer Weinapfel Birnen Conference Gute Graue Kirschen Dönissens Gelbe Knorpel Große schwarze Knorpelkirsche Hedelfinger Riesenkirsche Schattenmorelle Zwetschgen Bühler Frühzwetschge Hauszwetschge
rechtscharakter
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