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Einbau von Hebeanlagen für die Abwasserableitung
Zur Ableitung des Abwassers im Bereich des Baufensters 03 ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage bei der Ableitung des Abwassers aus dem Untergeschoss notwendig. Eventuell ergibt sich auch für weitere Grundstücke bei der Ableitung des Abwassers aus dem Keller die Notwendigkeit einer solchen Anlage.
Die Gebäude sind vor Kanalrückstau zu sichern.