Zweigeschossiges, giebelständiges Wohn-haus mit Satteldach. Über dem massiv errichteten Erdgeschoss eine qualitativ unterschiedliche Fachwerkaufstockung. Die Giebelseite mit symmetrisch ausgelegtem, aus kräftigen Hölzern bestehendes Gefüge. Im ersten Geschoss ein doppelter Riegelzug und von Mannfiguren ausgesteifte Eck- und Bundständer, zwischen denen Doppelfenster angeordnet sind. Im Giebelfeld wiederum ein das Doppelfenster rahmendes, rasterbildendes Fachwerk mit einer insgesamt ausgeschmückten Brüstungszone, die mittig zweimal die Verflechtung von Andreaskreuz und geschweifter Raute, seitlich hingegen Feuerböcke auf-weist. Das Haus ist vermutlich in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts erbaut worden und bildet zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 24 ein ortsbildprägendes Ensemble.
Vermutlich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes Wohnhaus. Zweigeschossig über Kellersockel stehender, giebelständiger Bau mit allseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die straßenseitige Front axial durchfenstert, im Giebelfeld Doppelfenster und Luke. Sämtliche Fassadenteile unter Verputz. Von der Fachwerkkonstruktion zu sehen lediglich die Eckpfosten des Obergeschosses in Form gekerbter Rundstäbe mit Schreckgesichtern in Voluten. Das Haus steht als Blickfang in der Achse Hanauer Straße an einem städtebaulich interessanten Punkt.
Am nördlichen Ende der Kernsiedlung und ehemals in unmittelbarer Nachbarschaft zum Obertor stehendes Wohnhaus, das Teil einer großen Hofreite ist. Mit dem Giebel zur Straße ausgerichtetes, über markant auftretendem Keller zweigeschossig errichtetes Wohnhaus mit Satteldach. Verputzter Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts. Die Fenster zwar mehrheitlich verändert, jedoch in originaler Disposition befindlich, so daß ein relativ ungestörtes Fachwerkgefüge vorhanden sein dürfte. Ehemaliges Gasthaus 'Zur Linde".
In Ecklage zur innerörtlichen Hauptstraße zwischen 1605 und 1608 errichtetes Rat- und Schulhaus. Zweigeschossiges Gebäude mit ausgeprägter Schau-seite, dort ab dem Obergeschoss bis unter den First ein symmetrisch und optisch wirkungsvoll ausgelegtes Fachwerkgefüge mit Bund- und Eckpfosten aussteifenden Mannfiguren und Feuerböcken in den Brüstungsgefachen. An der orthogonales Fachwerk aufweisenden Traufseite wiederverwendete, spätgotische Bauteile – Knaggen und eine (vermauerte) Tür – die, wie auch die über zwei Geschosse reichende hölzerne Säule des Inneren, möglicherweise von dem als Gerichtgebäude überlieferten, aus Erdgeschosshalle und Saal bestandenen Vorgängerbau stammen. Der Bau hatte, neben der Nutzung als Rathaus, bis 1712 auch als evangelisch-lutherische Schule gedient, war von 1712-18 provisorisch Schule und Gotteshaus der Katholiken und trug damals, als äußere Kennzeichnung, einen Dachreiter mit zwei Glocken, nahm dann wiederum Teile der evangelisch-lutherischen Schule auf, um von 1911 und bis zur Fusion mit den Nachbargemeinden zur Stadt Friedrichsdorf dann ausschließlich als Rathaus genutzt zu werden.
Um 1948 errichtetes, Elemente historischer Holzbauweise aufgreifendes Ge-bäude. Freistehendes, traufseitig erschlossenes und axial durchfenstertes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Eingeschossiger Bau mit leichtem Geschossüberstand, Drempel und zusätzlich zu Wohnzwecken ausgebautem Firstraum. Konstruktives Fachwerkgefüge, bestehend aus gleichmäßig gestellten Stützen und doppeltem Riegelzug, an Bund- und Eckpfosten Aussteifung mit 2/3-Streben und Kopfverstrebungen. Die Brüstungsgefache der giebelseitigen Fenster geschmückt mit einfach gekreuzten Hölzern und mit einer Kombination aus Andreaskreuz und Raute.
Aus Wohnhaus und Scheune bestehender Streckhof, einst erbaut zwischen den ehemaligen Haingräben. Das Fachwerkwohnhaus nach dendrochronologischer Untersuchung von 1687, die Scheune im westlichen Bereich von 1833 mit einer Erweiterung nach Osten von 1876. Der Hof hebt sich durch seine Traufständigkeit von der in Burgholzhausen sonst üblichen giebelständigen Bauweise ab. Dreizoniges, verputztes Wohnhaus von zwei Geschossen mit traufseitig leichten Geschossüberhängen und Satteldach. Giebelseitig tangiert von einem schmalen, die Gartenareale verbindenden Durchlass. Die direkt anschließende Fachwerkscheune mit zentraler Toreinfahrt.
Die Hofanlage ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher sowie städtebaulicher Relevanz.
Auf der dem Ort zugewandten Seite des ehemaligen inneren Haingrabens wohl in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Fachwerk erbautes Doppelwohnhaus mit hofseitigen Erschließungen und Satteldach. Der vordere Gebäudeteil mit leichtem Geschossüberstand und streng axial gestaltete Giebelseite, deren Fenster auf Konsolen ruhende und mit Ohren versehene Rahmungen aufweisen.
Aus Buntsandstein gefertigtes Tor des 18. Jahrhunderts. In den Hofraum führender Einlass für Personen. Auf zwei Pfeilern aufruhender Segmentbogen mit seitlichen Kugelaufsätzen. Sturz und Gewände an der Innenseite profiliert. Ein vergleichbares Exemplar bei Haus Hintergasse 1.
An einer platzartigen Erweiterung gelegenes, über markantem Kellersockel frei stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit stehendem Dachstuhl und Satteldach. Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts mit umlaufendem Geschossüberstand und insbesondere an der Giebelseite sorgfältig ausgelegtem Gefüge: im Erdgeschoss zwischen den kräftigen Eckpfosten ein einziger, von wandhohen Streben ausgesteifter Riegelzug; im Obergeschoss und Giebelfeld Mannfiguren.
Giebelständiges, zweigeschossiges, über den Hofraum erschlossenes Wohnhaus mit allseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Der Keller unter der straßenseitigen Hauszone hoch auftretend. Durchgehend verputzter Fachwerkbau mit streng axialer Durchfensterung an der schmal aufragenden Front. Möglichweise datiert das Gebäude in die Mitte des 17. Jahrhunderts.