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  • GML_ae61e1a2-33d0-41a6-8c21-8ea059fd8464

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    GML_ae61e1a2-33d0-41a6-8c21-8ea059fd8464
    schluessel
    3.3
    text
    Einbau von Hebeanlagen für die Abwasserableitung Zur Ableitung des Abwassers im Bereich des Baufensters 03 ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage bei der Ableitung des Abwassers aus dem Untergeschoss notwendig. Eventuell ergibt sich auch für weitere Grundstücke bei der Ableitung des Abwassers aus dem Keller die Notwendigkeit einer solchen Anlage. Die Gebäude sind vor Kanalrückstau zu sichern.
    rechtscharakter
    6000
  • GML_87189404-8bab-4e7f-b628-0b238054c917

    Fokussieren https://www.ldproxy.nrw.de/topographie/collections/ax_bergbaubetrieb/items/DENWAT01D000CcF0
    gml_id
    GML_87189404-8bab-4e7f-b628-0b238054c917
    schluessel
    4.1
    text
    Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB) Innerhalb des Planungsgebietes sind eine Gasleitung und zwei Wasserleitungen [Trinkwasser (W)/Abwasser (A)] nachrichtlich dargestellt. Die Versorgungsanlagen dürfen weder überbaut noch überpflanzt werden. Geländean- passungen sind nur mit Zustimmung des Betreibers zulässig. Zu den bestehenden Gas- und Trinkwasserleitungen sind Schutzstreifen von je 2 m freizuhalten, um die Abwasserleitung beträgt der Schutzbereich 3 m je Seite. Die Schutz- streifen/ -bereiche sind im Bebauungsplan als Fläche für Leitungsrechte berücksichtigt. Bei Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen ist im Vorfeld der Betreiber (ESWE bzw. SWT) zu informieren.
    rechtscharakter
    2000
    gesetzlicheGrundlage
    § 9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB