Parallel zum Friedhof gelegene, großflächig gestaltete Siedlung, die zwischen 1911 und 1930 vom Bau- und Sparverein erbaut wurde. Die Siedlung besteht aus 19 Arbeiter-Doppelmehrfamilienhäusern, zum Teil mit Bergegebäu-
den bei den zuerst erbauten am Höhenweg. Die schlicht gehaltenen Wohnhäuser sind zum Teil mit reizvollen arkadenartigen Vorbauten, leichten Mittelrisaliten und Zwerchhäusern ausgestattet und haben Fassadengestaltungsele-
mente wie Fensterläden, Gesimse und Lisenen. Die Siedlung ist Gesamtanlage aufgrund geschichtl. und wissenschaftlicher Bedeutung als gut erhaltene Anlage im Heimatschutzstil.
Die Gesamtanlage „Höhenweg" weist drei wesentliche Bauabschnitte der Reihenhausbebauung aus und beinhaltet einen bemerkenswerten Villenbau und ein verstecktes zweigeschossiges Gartenhaus, welche als Kulturdenkmäler
ausgewiesen wurden. Bemerkenswert sind die zweigeschossigen traufständigen Massiv-Reihenhäuser mit Kniestock, mittigen Zwerchhäusern und flankierenden Dachgauben. Sie wurden 1907 erbaut und haben Bergegebäude in
Fachwerk. Der Straßenzug ist aufgrund künstlerischer und wissenschaftlicher Bedeutung als Gesamtanlage ausgewiesen und zeichnet sich durch seine vielseitige Gestaltung aus.
Der ausgewiesene Teilbereich besteht aus zwei Bauabschnitten, im wesentlichen aus geschlossener Fachwerk Reihenhausbebauung des späten 19. Jh. und freistehenden Wohnhäusern des frühen 20. Jh. in differenzierter Bauausführung. Bemerkenswert ist die gründerzeitliche Villa Haus Nr. 19, die wie das Fachwerkhaus Nr. 14 als Kulturdenkmal ausgewiesen ist.
Die Gesamtanlage steht im Zusammenhang mit der Gesamtanlage Boyneburger Tor und hat geschichtl. Bedeutung aufgrund ihrer originalen Stadterweiterungsbebauung.
Von Haus-Nr. 2 - 14 auch obere Anlagen genannt, da die Straße oberhalb der ehem. Wallanlage - der ehem. Stadtmauer - gelegen ist. Lockere Randbebauung mit Fachwerkgebäuden und repräsentativen Massivbauten in differenzierter Bauweise und kunstvollen Details. Die ehem. Stadtmauer, die bis 1863 (Mauerzwang aufgehoben) als Stadtumgrenzung diente, wurde abgebrochen, es entstand die Grünanlage und die Bebauung, die sich um die Jahrhundertwende dort entwickelte. Die einzelnen Gebäude sind Kulturdenkmäler bis auf Haus Nr. 6 - ein schlicht verputztes Fachwerkwohnhaus, dreigeschossig auf hohem Sockel mit Garagenausbau im Erdgeschoss von 1930 + 1959. Zwei Seitenrisalite als Fassadengliederung, nebst symmetr. Fensteranordnung - sowie dem Eckhaus Nr. 14 a - ebenfalls schlicht verputztes Mehrfamilienhaus 1889 erbaut mit geschweiften Giebeln, beim Ausbau des Dachgeschosses erheblich verändert. Den Fachwerkhäusern Nr. 18 + 16, zweigeschossig mit Drempel und Zwerchhaus auf Sandsteinsockel aus der Zeit um 1890, Nr. 16 mit Mittelrisalit und breiteren Fenstern neben dem Risalit -. Zwischen den Häusern bemerkenswerte Gartentür mit profiliertem Sockel. Beide Häuser sind mit erhaltenen Holzfensterläden im Erdgeschoss und bemerkenswerten repräsentativen schmiedeeisernen Balkonen im 1. OG. erhalten. Der Straßenzug ist Gesamtanlage aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung mit differenzierten Baukörpern der Gründerzeit und des Historismus in unmittelbarer Nähe der historischen Altstadt.
Die auf dem historischen Stadtplan von Hempfing (1825) „Im Goldbach" genannte Straße lag vor den Stadttoren des Leimentores und wurde um die Jahrhundertwende bebaut. Die Stadterweiterung mit prächtiger freistehender Villenbebauung - in differenzierter Bauausführung des frühen 20. Jh. - und einem winkelförmigen Behördenhaus von 1949, beherrschen den Charakter der Goldbachstraße und vermitteln den Eindruck gründerzeitlichen Villenwohnens. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befand sich die Calenberg-Weberei, dessen Besitzer sich die bemerkenswerte Jugendstil-Villa Goldbachstraße Nr. 6 erbauen ließ. Die genannten Gebäude sind als Kulturdenkmäler ausgewiesen. Die Gesamtanlage hat geschichtl. und wissenschaftl. Bedeutung.
In diesem als Gesamtanlage ausgewiesenen Bereich der Luisenstraße, die in offener Bauweise bebaut wurde, sind unterschiedliche gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser (Ausnahme Nr. 33) angeordnet.
Die Wohnbauten sind mit Mittelrisalit, Erker, Balkonen, Zwerchhäusern oder wie bei Haus Nr. 31 mit farbig untergliederter Klinkerfassade gestaltet. Das daneben stehende traufständige Doppelwohnhaus Nr. 27/29 und das giebelständige historistische Fachwerkhaus Nr. 25 stehen unter Kulturdenkmäler. Dieser Teilbereich der Luisenstraße ist im Zusammenhang mit der Goldbachstraße und dem Wolfsgraben aufgrund geschichtl. Bedeutung (Stadterweiterung im frühen 20. Jh.) als Gesamtanlage ausgewiesen.
Die Reichensächser Straße aus Richtung Westen in Richtung Stadtmitte ist mit kleineren Unterbrechungen als Gesamtanlage ausgewiesen. Die in Stadtnähe dichte Bebauung des späten 19. Jh. und stadtauswärts lockere Villenbebauung des frühen 20. Jh. ist typisch für diesen Straßenzug, der laut Stadterweiterungs-Bebauungsplan reines Villengebiet war. Das lässt sich durch die erhaltene Bausubstanz aus der Gründerzeit deutlich bestätigen. Die Südstraßenseite ist in ihrer Substanz besser erhalten. Die Bauten zeichnen sich durch ihren Materialreichtum (Bruchsteinsockel, Fachwerkbauteile, Werksteinarbeiten) und die Gestaltungsvielfalt durch Erker, Vorbauten und Ziergiebel aus. Die Häusergruppe Nr. 12, 14 und das Anwesen Nr. 36 sind auf der Nordstraßenseite Kulturdenkmäler, auf der Südseite sind die Häuser Nr. 7, 11, 13, 15, 19, 19 a, 21,23 und 31 Kulturdenkmäler, von denen das Anwesen Nr. 21 von besonderer Bedeutung ist. Typische gründerzeitliche Bauweise mit Vorgärten und z. T. erhaltene Einfriedungen zeichnen den Straßenzug aus.
Gesamtanlage aufgrund geschichtl., künstl. und wissenschaftl. Bedeutung der differenzierten Baukörpergestaltung in der Stadterweiterung um die Jahrhundertwende.
Städtebaulich bedeutende Querstraße zur Reichensächser Straße, die in der Verlängerung der Goldbachstraße und Luisenstraße eine Verbindung zur Altstadt aufnimmt. Dieser Straßenzug wird beherrscht durch große Villenbauten des frühen 20. Jh. und Villen der 30er Jahre, z. T. in größeren Gartenanlagen. Die Gebäude 1, 3, 7 und das gegenüberliegende Anwesen Nr. 8 sowie untere Friedenstraße 19 und 20 sind Kulturdenkmäler. Der Straßenzug ist aufgrund wissenschaftlicher Bedeutung Gesamtanlage.
Es wurde ein Teilbereich der mittleren Bahnhofstraße als Gesamtanlage ausgewiesen. Es handelt sich um eine Wohnhausbebauung in differenzierter Bauweise der Gründerzeit mit einem hervorragenden Jugendstil-Wohnhaus (Haus Nr. 22) das ein Kulturdenkmal ist. Die sonst zweigeschossigen Gebäude mit dem gegenüberliegenden Schlachthof von 1884/85 ergeben eine historische Randbebauung der um 1870 angelegten Bahnhofstraße, die ihren Verlauf durch die heutige Goethestraße und vordere Friedrich-Wilhelm-Straße hatte. Die Verlängerung der Bahnhofstraße durch den ehem. Schlossgarten wurde 1898 angelegt. Der Ausbau erfolgte durch den Bau des Amtsgerichtes 1906, des Bankgebäudes 1910 und der Friedrich-Wilhelm-Schule 1909 - 1911. Die Gesamtanlage hat geschichtliche Bedeutung.
Die Gesamtanlage zieht sich durch die gesamte Länge der Straße und beinhaltet die Gesamtanlage der Katholischen Kirche an der Friedrich-Wilhelm-Straße. Die Randbebauung ist in überwiegend geschlossener Bauweise mit 2 - 3 geschossigen Massiv- und Fachwerkbauten mit Fassadengliederungen durch Eckerker, Erker, Risalite, Balkone und Zwerchhäuser, die eine lebhafte Fassadengestaltung abgibt. Die Häuser Nr. 6, 8, 9, 10, 12, 24, 24 a, 26, 32, 34, 46, 52 und 54 sind Kulturdenkmäler. Die Bauten an der südlichen Straßenseite sind aufwändiger gestaltet und beherrschen den Straßenzug. Nach Aufhebung des Mauerzwanges (Stadtbefestigung) um 1866 ist der Bahnhof 1873/75 in exponierter Lage errichtet und die Friedrich-Wilhelm-Straße angelegt worden. Die Straße - von der Stadt zum Bahnhof - führte in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts durch die vordere Friedrich-Wilhelm-Straße (diese hieß zu der Zeit Bahnhofstraße), die untere Goethestraße und die Bahnhofstraße, denn der vordere Teil der Bahnhofstraße wurde erst 1898 durch den ehem. Schlossgarten angelegt. Im Jahre 1883 begann man einen neuen Straßenzug anzulegen, die heutige mittlere und untere Friedrich-Wilhelm-Straße. Es dauerte über sechs Jahre, bis sie zum Bahnübergang durchgeführt wurde. Bald setzte lebhafte Bautätigkeit ein, so dass die Straße um 1900 im wesentlichen das heutige Bild aufwies. Einige Baudaten: Pfarrhaus und Schule der kath. Gemeinde 1883, Berliner Hof 1890, „Casino-Gebäude" 1895.
Das einheitliche Bild der gründerzeitlichen Bebauung beherrscht den Straßenzug, der die Verbindung vorn Bahnhof zur Innenstadt herstellt. Die Bauten zeichnen sich durch ihren Materialreichtum und die malerische Gestaltung der Baukörper aus.
Die Gesamtanlage hat künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung.