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Passiver Lärmschutz für schutzbedürftige Räume (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Die zur Eltviller Straße hin ausgerichteten Fassadenbauteile (d. h. Fenster, Außenwände und Dachflächen) schutzbedürftiger Räume sollten die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich III der nachfolgenden Tabelle 8 der DIN 4109 vom November 1989 – Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise – erfüllen.
Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer) sollen grundsätzlich innerhalb der Gebäude straßenabgewendet angeordnet werden. Für Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer), die ansonsten nur über Fenster in Fassaden oder Dachflächen belüftet werden können, die zur Eltviller Straße hin orientiert sind, werden schallgedämpfte Belüftungseinrichtungen empfohlen, die ein Lüften der Räume ohne Öffnen der Fenster ermöglichen (wie z. B. ein in den Fensterrahmen integrierter Schalldämmlüfter).
Tabelle 8 der DIN 4109: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Spalte 1 2 3 4 5
Raumarten
Zeile Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“
dB(A) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume1) und ähnliches
erf. R’W,res des Außenbauteils in dB
1 I bis 55 35 30 -
2 II 56 bis 60 35 30 30
3 III 61 bis 65 40 35 30
4 IV 66 bis 70 45 40 35
5 V 71 bis 75 50 45 40
6 VI 76 bis 80 2) 50 45
7 VII > 80 2) 2) 50
1) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.